WhatsApp bietet mir an, einen Benutzernamen zu reservieren. Sollte ich das machen? Und ist meine Handynummer dann wirklich für andere unsichtbar? Es antwortet Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen:

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Ein Benutzername kann grundsätzlich sinnvoll sein. Vor allem in größeren WhatsApp-Gruppen oder bei neuen Kontakten müssen Sie Ihre private Handynummer künftig nicht mehr automatisch preisgeben. Stattdessen soll dort der selbst gewählte Benutzername erscheinen. Ganz verborgen ist Ihre Telefonnummer damit aber nicht. WhatsApp und der Mutterkonzern Meta kennen sie weiterhin, denn für das Konto bleibt eine Handynummer erforderlich. Mehr Privatsphäre gibt es also gegenüber fremden Chatpartnern, nicht gegenüber dem Anbieter selbst.

Betrugsrisiko bei neuen Benutzernamen: So schützen Sie Ihr Profil

Allerdings schafft die neue Funktion auch ein Betrugsrisiko: Kriminelle könnten Benutzernamen wählen, die bekannten Firmen, Behörden oder Personen zum Verwechseln ähnlich sehen. Vertrauen Sie einem Konto deshalb nicht allein, weil der angezeigte Name seriös klingt. Im Zweifel sollten Sie über einen bereits bekannten Kontaktweg prüfen, wer tatsächlich hinter der Nachricht steckt.

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Benutzername bei WhatsApp: So schützen Sie Ihre Identität

Für den eigenen Benutzernamen empfiehlt sich ein neutrales Pseudonym. Nutzen Sie nicht Ihren Namen und nicht denselben Namen wie bei Instagram oder Facebook, damit Ihre Profile nicht so leicht miteinander verknüpft werden können. Kombinieren Sie das Pseudonym mit einer Zahlenkombination. Aktivieren Sie außerdem den Benutzernamenschlüssel. Dann benötigen neue Kontakte zusätzlich einen Code, um Ihnen erstmals schreiben zu können.

Wichtig: Der Benutzername lässt sich derzeit nur reservieren. Sichtbar wird er erst, wenn WhatsApp die Funktion im Laufe des Jahres freischaltet. Bis dahin ändert sich an der Anzeige Ihrer Handynummer noch nichts.

Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361 227 55 55 erreichbar. Am Freitag, dem 24. Juli, beantwortet Jurist Ralf Reichertz Ihre Fragen zu Verbraucherrecht und Verträgen.