Nicht nur in Frankreich und Spanien, auch in der Türkei und Griechenland stehen Wälder in Flammen. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, was Reisende jetzt beachten sollten. Bei außergewöhnlichen Umständen am Reiseziel können Verbraucher ohne Stornokosten von einer Pauschalreise zurücktreten, wenn etwa der Urlaubsort evakuiert wird, das Hotel nicht nutzbar ist oder Feuer und Rauch die Reise wesentlich beeinträchtigen. „Die allgemeine Angst vor Waldbränden reicht in der Regel nicht aus. Maßgeblich ist eine objektive Prognose für den konkreten Ort und den Reisezeitraum. Diese lässt sich oft erst kurz vor dem Start verlässlich treffen“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

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Sagt der Reiseveranstalter die Pauschalreise ab, muss er den Reisepreis vollständig erstatten. Tritt die reisende Person selbst zurück, sollte sie die Umstände dokumentieren und sich vorab beraten lassen. Ein übereilter Rücktritt kann sonst hohe Stornokosten auslösen. Auch extreme Hitze am Urlaubsort ist kein automatischer Stornogrund. „Das kommt nur in Betracht, wenn die Hitze die Pauschalreise erheblich beeinträchtigt – etwa durch konkrete Gesundheitsgefahren, behördliche Einschränkungen oder den Ausfall wesentlicher Reiseleistungen“, erklärt der Jurist.

Individualreise: Jeder Vertrag zählt für sich

Wer Flug, Unterkunft und Mietwagen separat gebucht hat, hat keinen einheitlichen Ansprechpartner. Für jeden Vertrag gelten die jeweiligen Bedingungen und häufig das Recht des Landes, in dem die Leistung erbracht werden soll. In Reiserücktrittsversicherungen sind Naturkatastrophen am Urlaubsort oft ausgeschlossen. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen. ig

Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361 227 55 55 erreichbar. Am Freitag, dem 31. Juli, beantwortet Jurist Ralf Reichertz Ihre Fragen zu Verbraucherrecht und Verträgen.