Unser Haus hat die letzten Unwetter zum Glück ohne größere Schäden überstanden. Trotzdem frage ich mich, ob es Stellen gibt, die beim nächsten Mal zum Problem werden könnten. Worauf sollten wir jetzt einmal genauer schauen? Ramona Ballod, Referatsleiterin Energie, Bauen und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Thüringen, gibt Tipps.

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Schauen Sie am besten einmal systematisch vom Grundstück bis zum Dach. Beobachten Sie bei kräftigem Regen, wo sich Wasser sammelt und ob es in Richtung tiefer liegender Hauseingänge, Garagenzufahrten, Kellerfenster oder Lichtschächte fließt. Halten Sie Abläufe frei und prüfen Sie, ob Lichtschächte und Kelleraußentreppen abgedeckt oder entwässert sind. Auf dicht versiegelten Flächen kann Regen kaum versickern. Pflaster mit offenen Fugen oder Rasengittersteine können die Entwässerung entlasten.

Keller und Dach gegen Wasser- und Sturmschäden absichern
Im Keller sollten Sie auch an Wasser aus dem Kanal denken. Bei Rückstau kann Abwasser über Toiletten, Duschen oder Bodenabläufe ins Haus gelangen. Ungenutzte Abläufe unterhalb der Rückstauebene sollten verschlossen werden. Ob eine Rückstauklappe ausreicht oder bei regelmäßig genutzten Toiletten und Duschen eine Hebeanlage nötig ist, sollte ein Sanitärfachbetrieb beurteilen. Beide Systeme müssen regelmäßig gewartet werden. Falls Sie wichtige Unterlagen, Elektrogeräte und andere empfindliche Dinge im Keller lagern: Stellen Sie sie möglichst nicht direkt auf dem Boden.
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Windbelastung bei Photovoltaikanlagen prüfen
Kontrollieren Sie schließlich Dachziegel, Dachfenster, Regenrinnen, Fallrohre und bei Flachdächern die Notentwässerung. Bei älteren Dachfenstern kann ein Fachbetrieb prüfen, welche Verglasung eingebaut ist. Sicherheitsglas kann das Risiko von Hagelschäden verringern. Bei einer neuen Dacheindeckung sind Sturmklammern Pflicht und sollten ausdrücklich im Angebot stehen. Für Photovoltaikanlagen sollte vertraglich festgehalten sein, welchen Windbelastungen sie standhalten.
Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter (0361) 227 55 55 erreichbar. Am Freitag, dem 28. August, beantwortet Juristin Katharina Knorre Ihre Fragen zu Verbraucherrecht und Verträgen.







