Ich habe gelesen, dass Raucharomen seit Juli in der EU verboten sind. In einer Grillsoße habe ich trotzdem „Raucharoma“ in der Zutatenliste entdeckt. Darf sie noch verkauft werden? Es antwortet Laura Müller, Fachberaterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen:

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Ja. Kam die Grillsoße vor dem 1. Juli 2026 in den Handel, darf sie noch bis zum Ende ihres Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden. Denn seit dem 1. Juli ist der Verkauf vieler Lebensmittel mit den betroffenen Raucharomen verboten. Für Käse, Fleisch- und Wurstwaren sowie verarbeiteten Fisch und Fischrogen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2029.
Raucharomen: EU entzieht Zulassung wegen möglicher Gesundheitsrisiken
Raucharomen werden aus echtem Rauch gewonnen. Hersteller lassen dafür bestimmte Holzarten kontrolliert verglimmen, fangen den Rauch in einer Flüssigkeit auf und bereiten das gewonnene Kondensat weiter auf. Aus diesen Primärprodukten werden schließlich die Raucharomen hergestellt. Bisher waren in der EU acht davon zugelassen. Eine neue Sicherheitsbewertung ergab jedoch, dass sich bei keinem von ihnen Bedenken wegen einer möglichen erbgutschädigenden Wirkung ausschließen lassen. Deshalb verlängerte die EU-Kommission die Zulassungen nicht. Das bedeutet nicht, dass Lebensmittel mit Raucharoma unmittelbar gesundheitsschädlich sind. Ein mögliches Risiko lässt sich nur nicht sicher ausschließen.
Weitere Verbrauchertipps
Mein Tipp: Begriffe wie „BBQ“ oder „Smoky“ verraten nicht, wie der Rauchgeschmack entstanden ist. Prüfen Sie die Zutatenliste. Steht dort „Raucharoma“, wählen Sie ein anderes Produkt, wenn Sie diese vermeiden möchten. Rauchgeschmack kann auch durch Rauchsalz oder andere geräucherte Zutaten entstehen. Auch das traditionelle Räuchern, bei dem das Lebensmittel direkt mit Rauch in Kontakt kommt, ist von den neuen Regelungen nicht betroffen. Da auch dabei unerwünschte Stoffe entstehen können, sollten Sie stark geräucherte Lebensmittel nur gelegentlich essen.

Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361 227 55 55 erreichbar. Am Freitag, dem 18. September, beantwortet Juristin Nicole Schneider Ihre Fragen zu Verbraucherrecht und Verträgen.







