Im Prozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow ist am Donnerstag erneut die zeitliche Abfolge rund um sein Verschwinden in den Mittelpunkt gerückt. Vor dem Landgericht Rostock sagten am 29. Verhandlungstag zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Horts aus. Eine Aussage könnte die bisherigen Angaben zweier Mitschüler des Jungen stützen.

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Ein Horterzieher berichtete, er habe Fabian am frühen Nachmittag des Tages vor dessen Verschwinden gesehen. Er sei gemeinsam mit einer Schulklasse auf dem Weg zum Hort gewesen. Zu dieser Gruppe gehörten auch zwei Jungen, die im Prozess bereits ausgesagt hatten, Fabian am Tag seines Verschwindens gesehen zu haben.

Der Erzieher schilderte den Jungen dabei als gut gelaunt. Fabian habe ihn auf einem Fahrrad „freudestrahlend“ gegrüßt – „wie immer“, wie der Zeuge laut NDR sagte. Am Folgetag habe er Fabian dagegen nicht gesehen.

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Widersprüchliche Angaben zum letzten Tag

Die Aussage ist deshalb für den Prozess von Bedeutung, weil zwei Mitschüler ebenfalls angegeben hatten, Fabian am frühen Nachmittag des 10. Oktober 2025 gesehen zu haben. An diesem Freitag wurde der Junge als vermisst gemeldet. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll Fabian zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits tot gewesen sein.

Die Anklage geht davon aus, dass Fabian am 10. Oktober zwischen 10.50 und 13 Uhr getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb die Möglichkeit in den Raum gestellt, dass sich die beiden Jungen beim Wochentag geirrt haben und Fabian tatsächlich bereits am Donnerstag begegnet waren. Die Aussage des Horterziehers passt zu dieser Variante.

Auch die Hortleiterin wurde als Zeugin gehört. Sie bestätigte nach NDR-Angaben die Zeiten, zu denen die beiden Mitschüler im Hort eintrafen und ihn wieder verließen. Damit sollte die zeitliche Einordnung ihrer Beobachtungen weiter geklärt werden.

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Gericht berät über weitere Beweisanträge

Der Prozess könnte zugleich in seine Schlussphase kommen. Das Landgericht will noch über mehrere Beweisanträge der Verteidigung entscheiden. Welche Anträge zugelassen werden, sollte am Donnerstag bekanntgegeben werden.

Zudem könnte der psychiatrische Gutachter der Angeklagten noch vor Gericht aussagen. Der Vorsitzende Richter hatte ihn am vorherigen Verhandlungstag aufgefordert, sich auf seine Vernehmung vorzubereiten. Der Gutachter hat mehrfach mit Gina H. gesprochen und soll unter anderem ihre Schuldfähigkeit beurteilen.

Fabians Mutter richtet sich direkt an Gina H.: „Warum musste er sterben?“

Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-Jährigen vor, Fabian aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt und ihn rund 15 Kilometer entfernt bei Klein Upahl mit einem Messer getötet zu haben. Später soll sie zum Fundort zurückgekehrt sein und versucht haben, die Leiche anzuzünden. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und beteuert ihre Unschuld.

Fabians Mutter hatte die Angeklagte am Dienstag nach deren erneuter stundenlanger Befragung direkt angesprochen und gefragt: „Warum musste er sterben?“ Gina H. antwortete darauf: „Wie oft noch? Ich habe Fabian nichts getan.“

Ein Urteil wird nach bisherigem Stand im Oktober erwartet.

Mit dpa