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Thüringer Verbrauchertipp
Kreuzfahrt nach Kollision im Hafen abgesagt – welche Rechte haben Reisende?
Nach einer Kollision kurz nach dem Ablegen wurde eine Kreuzfahrt abgesagt. Welche Ansprüche Reisende nun haben, erklärt ein Thüringer Experte.


Die beschädigte Brücke der «Mein Schiff 3». Das Kreuzfahrtschiff war am Vortag bei stürmischem Wetter mit zwei Containerschiffen kollidiert. Das beschädigte Kreuzfahrtschiff muss nun erst einmal repariert werden.© Sina Schuldt/dpa | Sina Schuldt

