Berlin. Wer keine Arbeit hat, kann Arbeitslosengeld I oder II erhalten. Worin unterscheiden sie sich und wie hoch sind jeweils die Beträge?

Viele Menschen haben in der Corona-Krise ihren Job verloren. Doch auch ohne festes Einkommen gibt es für Arbeitslose und Arbeitssuchende Möglichkeiten, regelmäßige finanzielle Hilfen zu erhalten. Die wichtigsten Leistungen dürften dabei das Arbeitslosengeld I und das Arbeitslosengeld II sein. Sie unterscheiden sich allerdings in grundlegenden Dingen – und werden jeweils vollkommen anders berechnet.

Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung der Agentur für Arbeit. Der Betrag berechnet sich grundsätzlich aus den Beiträgen, die eine Person als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin eingezahlt hat. Das Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt, ist eine staatliche Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Wie hoch die Unterstützung ist, hängt von einem festgelegten Regelsatz ab, der sich jährlich ändern kann.

Arbeitslosengeld: Einnahmen werden einberechnet

Bei beiden Hilfen werden allerdings die sonstigen Einnahmen einer Person mit einberechnet: Wer höhere laufende Einnahmen – etwa aus Nebeneinkünften – hat, bekommt auch weniger Arbeitslosengeld. Im folgenden Text erfahren Sie, welche Voraussetzungen Antragstellende erfüllen müssen und mit wie viel Arbeitslosengeld sie rechnen können.

Wer bekommt Arbeitslosengeld I?

Das Arbeitslosengeld I richtet sich an Personen, die in einer arbeitnehmerischen Tätigkeit pflichtversichert waren oder sich in selbstständiger Arbeit freiwillig versichert haben – also all jene, die in ihre Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Um Arbeitslosengeld I beziehen zu können, muss eine Person in den 30 Monaten vor ihrer Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang Beiträge abgeführt haben. Dafür kann sie auch unterschiedliche versicherungspflichtige Beschäftigungen in dieser Zeit zusammenrechnen.

Auch Personen, die ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erzogen, Krankengeld erhalten haben oder einem Bundesfreiwilligendienst, einem Jugendfreiwilligendienst oder einer freiwilligen Wehrpflicht nachgegangen sind, können Arbeitslosengeld I erhalten. Für sie gelten dieselben zeitlichen Voraussetzungen zur Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung: mindestens zwölf Monate in den letzten 30 Monaten vor Meldung der Arbeitslosigkeit.

Antragsstellende müssen sich bei der Agentur für Arbeit zunächst arbeitssuchend und anschließend arbeitslos melden. Wer einer Nebentätigkeit von mehr als 15 Stunden pro Woche nachgeht, gilt übrigens nicht als arbeitslos. Außerdem wichtig: Sobald eine Person ihre Kündigung erhalten hat oder das Arbeitsverhältnis beendet wurde, sollte sie sich arbeitssuchend melden – ansonsten droht bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes eine Sperrfrist. Eine Sperrfrist tritt in der Regel auch ein, wenn die oder der Arbeitslose ohne besonderen Grund selbst gekündigt hat. Dabei ist es egal, ob sie oder er sich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet hat.

So wird das Arbeitslosengeld I berechnet

Hat sich eine arbeitslose Person bei der Agentur für Arbeit gemeldet und erfolgreich einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, erhält sie je nach Alter und Beschäftigungsdauer Beiträge für eine Periode zwischen sechs und maximal 24 Monaten. So können Arbeitslose unter 50 Jahren maximal zwölf Monate lang Arbeitslosengeld I beziehen, wenn sie davor 24 Monate lang oder länger Versicherungsbeiträge eingezahlt haben. Personen über 50 können dagegen von einer längeren Bezugsdauer profitieren.

Wie hoch das Arbeitslosengeld am Ende ausfällt, wird aber in jedem Fall individuell berechnet. Die Basis dafür bildet das Netto-Entgelt, das die Person in den zwölf Monaten vor ihrer Arbeitslosigkeit pro Tag verdient hat: 60 Prozent dieses Netto-Entgelts sind der Betrag, den die Person als Arbeitslosengeld pro Tag erhält. Bei Menschen mit Kindern erhöht sich dieser Prozentsatz auf 67. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann auch Kosten für Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung.

Damit Arbeitslose ihren voraussichtlichen Betrag leichter herausfinden können, hat die Arbeitsagentur auf ihrer Webseite außerdem einen Rechner zur Ermittlung des Arbeitslosengeldes I bereitgestellt.

Wer bekommt Arbeitslosengeld II oder Hartz IV?

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I ist für das Arbeitslosengeld II nicht die Agentur für Arbeit, sondern das Jobcenter zuständig. Das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, ist keine Versicherungsleistung, sondern eine staatliche Unterstützung für hilfsbedürftige Menschen ohne Arbeit. Wer gar keine oder nur sehr geringe Einnahmen hat, kann Arbeitslosengeld II beantragen.

Arbeitslosengeld II können erwerbsfähige Personen erhalten, die über 15 Jahre alt und unter dem Rentenalter sind, in Deutschland leben und theoretisch mindestens drei Stunden am Tag arbeiten könnten. Sie oder die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen außerdem hilfsbedürftig sein. Das bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ihr Einkommen unter dem errechneten Existenzminimum liegt. Das Existenzminimum für Erwachsene lag im Jahr 2021 bei 9744 Euro. Im Jahr 2022 wird der Betrag auf 9984 Euro erhöht.

Wie viel Arbeitslosengeld II bekommt man?

Wieviel Arbeitslosengeld II eine Person erhält, rechnet sich allerdings nicht individuell aus, sondern auf Grundlage eines Regelsatzes. Dieser wird auf Basis der Nettolöhne im Land und der Preisentwicklung bei notwendigen Produkten und Dienstleistungen, also der Einkommens- und Verbrauchsstatistik, kalkuliert. Der Regelsatz richtet sich zudem danach, welche Rolle eine Person in einer Bedarfsgemeinschaft einnimmt. Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammen leben und wirtschaften, zum Beispiel die Eheleute und Kinder eines Haushaltes.

Durch die jährlichen Ermittlungen verändert sich der Regelsatz ständig: Für alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene betrug er 2021 zum Beispiel 446 Euro monatlich, ab Januar 2022 steigt er auf 449 Euro im Monat. Außerdem spielt bei den Bezügen von Arbeitslosengeld II im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I auch das eigene Vermögen eine Rolle: Eine Person mit eigene Immobilie kann zum Beispiel kein Arbeitslosengeld II bekommen.

Beziehende müssen das Arbeitslosengeld II alle zwölf Monate beim Jobcenter beantragen und können unter der Einhaltung der Voraussetzungen solange unterstützt werden, wie sie bedürftig sind. Und: Wenn das Arbeitslosengeld I einer Person unter dem Existenzminimum liegt, kann sie mit Arbeitslosengeld II aufstocken. Es ist also möglich, beide Unterstützungen zu erhalten.