Erfurt. Lassen die Länder im Bundesrat das Cannabis-Gesetz passieren oder bremsen sie das Verfahren noch ab? Die oppositionelle CDU-Fraktion hat klare Vorstellungen, wie sich Rot-Rot-Grün dazu verhalten soll.

Die rot-rot-grüne Landesregierung soll sich nach dem Willen der CDU-Fraktion im Bundesrat gegen das Gesetz zur kontrollierten Freigabe von Cannabis aussprechen. Einen der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Antrag hat die Fraktion für die nächste Landtagssitzung Mitte März eingereicht. Darin wird die Landesregierung zudem aufgefordert, die Suchthilfe in Thüringen mit einer langfristigen Präventionskampagne zu den Risiken von Cannabis zu beauftragen.

„Cannabis legalisieren, aber vor Süßigkeiten warnen – die Ampel pflegt weiter ihre moralischen Doppelstandards“, kritisierte der CDU-Gesundheitspolitiker Christoph Zippel. Gerade für Jugendliche seien die gesundheitlichen Risiken erheblich, insbesondere mit Blick auf bleibende Hirnschäden und psychische Erkrankungen.

CDU hofft auf Vermittlungsausschuss

Nach dem Bundestagsbeschluss für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis muss das umstrittene Gesetz voraussichtlich am 22. März die letzte Hürde im Bundesrat nehmen. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.

Neben der Kritik von Medizinverbänden, Rechtsexperten und Innenpolitikern sind auch aus den Ländern Einwände laut geworden, dass die Legalisierung und die verbundenen Umstellungen schon zum 1. April greifen. Mit dem CDU-Antrag soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen oder zu unterstützen.

Regelungen nicht kontrollierbar

Erlaubt werden soll von April an für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Neben den Gesundheitsgefahren besteht das Gesetz aus Sicht der CDU-Fraktion auch nicht den Praxistest. „Die beschlossenen Regelungen sind schlicht nicht kontrollierbar und werden jede Vollzugsbehörde vor unlösbare Aufgaben stellen“, monierte Zippel. Notwendig seien langfristige Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

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