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Migrationspolitik
Abschiebungen aus Thüringen: Arbeitsteilung bei der Passbeschaffung
Erfurt/Weimar. Bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber spezialisieren sich die Ausländerbehörden der Landkreise auf verschiedene Herkunftsländer.


Ein Ausweis der Bundesrepublik Deutschland eines Asylbewerbers mit dem Vermerk „Aussetzung der Abschiebung (Duldung) - Kein Aufenthaltstitel! Der Inhaber ist ausreisepflichtig!“ Ein solches Dokument bekommen Asylbewerber, solange ihr Herkunftsland ihnen noch keinen Pass ausgestellt hat.© dpa | Patrick Pleul

