• Trotz der kurzen Fristen bei der Bundestagswahl 2025 ist die Briefwahl möglich.
  • Bundestagswahl 2025: Wie man die Briefwahl beantragt.
  • Was man sonst noch bei der Briefwahl für die Bundestagswahl beachten muss.

Am 23. Februar wird der Bundestag gewählt. Die vorgezogene Neuwahl birgt einige Herausforderungen für die Organisatoren, nicht zuletzt bei der Planung der Briefwahl, für die die Fristen in diesem Jahr besonders kurz sind. Deshalb riet der Thüringer Landeswahlleiter zwar von der Briefwahl ab, doch wer am 23. Februar nicht in Deutschland oder anderweitig verhindert ist, kann dennoch auf diese Weise seine Stimme abgeben.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Seit der dritten Bundestagswahl im Jahr 1957 ist es jedem Wahlberechtigten in Deutschland möglich, seine Stimme per Briefwahl abzugeben, allerdings erst seit 2008 ohne die Angabe von wichtigen Gründen. Von diesem Recht machen immer mehr Menschen gebrauch, bei der Bundestagswahl während der Corona-Pandemie waren es bundesweit beinahe die Hälfte der Wähler, 2017 noch knapp ein Drittel. In Thüringen waren die Anteile zwar geringer, 2021 reichten 30 Prozent der Wähler ihre Stimmer per Brief ein, doch auch im Freistaat ist die Tendenz steigend.

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Der erste Schritt bei der Briefwahl: Wahlschein beantragen

Wer bei der vorgezogenen Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss zuvor einen Wahlschein beantragen. Das geht ganz einfach: Entweder persönlich in der Gemeinde, in der der eigene Hauptwohnsitz liegt, schriftlich per Post, Fax oder E-Mail – und in den meisten Gemeinden auch online.

Dafür einfach die eigene Gemeinde, zum Beispiel Erfurt im Suchfeld bei Google zusammen mit „Briefwahl“ eingeben, dann sollte die Website der Gemeinde auftauchen. Dort findet sich die Adresse, bei der der Wahlschein beantragt werden kann. Wie in vielen Gemeinden in Thüringen ist es auch in Erfurt möglich den Wahlschein online zu beantragen. Der Link dafür findet sich ebenfalls auf der Website der Gemeinde.

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Diese Angaben muss man für die Briefwahl bei der Bundestagswahl 2025 machen

Um Briefwahlunterlagen zu beantragen, werden der Familienname, Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift benötigt. Bei Beantragung für eine andere Person benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich möglich.

Bundestagswahl 2025: So bekommen Sie die Briefwahlunterlagen

Die Unterlagen werden per Post an die gemeldete Wohnanschrift oder eine alternative Adresse, beispielsweise den Urlaubsort, geschickt. Die alternative Adresse kann sowohl im Onlineantrag angegeben werden, als auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Falls gewünscht, können die Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. Dort können Sie auch direkt vor Ort wählen und die Unterlagen dort lassen, Briefwahl an Ort und Stelle also.

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Wichtige Fristen bei der Bundestagswahl 2025 für die Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können in Thüringen bereits beantragt werden, auf die Wahlbenachrichtigung muss man nicht warten. Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung ist am Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr. Wer am Wahltag krank ist, kann auch am Wahltag bis 15 Uhr noch den Wahlschein noch vor Ort beantragen oder per Vollmacht beantragen lassen.

Der Brief mit den abgegebenen Stimmen muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlbüro vorliegen. Die Wahlbriefe, die später ankommen, werden nicht mehr berücksichtigt. Für einen rechtzeitigen Versand sollten die Wahlbriefe deshalb innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl, also am Donnerstag, 20. Februar, abgesendet werden. Bei einem Versand aus dem Ausland ist der rechtzeitige Versand besonders wichtig – am besten per Luftpost und mit Priority-Aufkleber.

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Den Bundestag aus dem Ausland wählen? Die Briefwahl macht es möglich

Apropos Ausland: Die Teilnahme an der Briefwahl ist auch möglich, wenn man am 23. Februar nicht in Deutschland ist. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind. Dazu müssen Sie vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl, dem 2. Februar, eingehen.

Weil das in diesem Jahr ein Sonntag ist, sollte der Antrag sicherheitshalber bereits am Freitag, 31. Januar, bei der Gemeinde ankommen. Der Antrag kann bereits jetzt gestellt werden. Wichtig für die Briefwahl aus dem Ausland: Der Wahlbrief sollte rechtzeitig abgesendet werden, damit er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr ankommt. Für den Versand aus außereuropäischen Ländern empfiehlt sich Luftpost mit einem Priority-Aufkleber.

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