Maja T. aus Jena befindet sich seit knapp einem Jahr in Ungarn in Untersuchungshaft. Eine Erklärung vom Donnerstag protestiert T. gegen die menschenunwürdige Behandlung im ungarischen Knast. Um der Forderung nach Verlegung in den Hausarrest und einer Rücküberstellung nach Deutschland Nachdruck zu verleihen, ist Maja T. nach eigenen Angaben am Donnerstag in einem Gefängnis in Ungarn in Hungerstreik getreten.

Maja T. leidet unter unzumutbaren Haftbedingungen

„Ich kann die Haftbedingungen in Ungarn nicht weiter ertragen“, heißt es. Die Zelle sei über drei Monate rund um die Uhr videoüberwacht worden. Es gebe dauerhaft Bettwanzen und Kakerlaken. Zudem fehle eine ausreichende Versorgung mit ausgewogenem und frischem Essen. „Ich muss Intimkontrollen über mich ergehen lassen, bei denen ich mich komplett zu entkleiden habe.“ Deswegen hofft Maja T., bald nach Deutschland überstellt zu werden.

Der Hungerstreik ist mein letzter Versuch, ein gerechtes Gerichtsverfahren zu erleben.

Maja T. Eklärung zum Hungerstreik vom 5. Juni 2025

Berliner Kammergericht ignorierte Diskriminierungsgefahr

Maja T. gilt als non-binäre Person. Das Bundesverfassungsgericht sieht unter anderem deshalb ihre Überstellung aus Deutschland aufgrund eines Auslieferungsgesuchs der ungarischen Justiz als Verstoß gegen Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta, die unter anderem unmenschliche und erniedrigende Behandlung verbietet.

Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts scheiterte

Die Kritik der Verfassungsrichter vor einem Jahr richtet sich unter anderem gegen das Berliner Kammergericht, welches im Juni des Vorjahres die Auslieferung für zulässig erklärt hatte. Dabei sei das Berliner Gericht Anhaltspunkten für systematische oder allgemeine Mängel der ungarischen Haftanstalten und einer Gefahr der Diskriminierung einer non-binären Person nicht ausreichend nachgegangen, kritisieren die Verfassungsrichter. Vielmehr habe sich das Gericht mit unzureichenden Ausführungen der ungarischen Behörden zufriedengegeben.

Maja T. trotz Gerichtsbeschluss ausgeliefert

Daraus ergibt sich der Anspruch von Maja T. nach Deutschland zurückzukehren. Das Bundesverfassungsgericht hatte noch in der Nacht der Auslieferung per einstweiliger Verfügung versucht, diese zu stoppen, erfolglos: Maja T. war unmittelbar nach der Kammergerichts-Entscheidung von sächsischen Behörden über Österreich nach Ungarn ausgeliefert worden, ohne darauf zu warten, wie sich die Verfassungsrichter in Karlsruhe positionieren.

Die Linksfraktion im Thüringer Landtag fordert von Ministerpräsident Mario Voigt (CDU), „sich in den Fall einzuschalten“.

Wenn Mario Voigt es ernst meint, ein Ministerpräsident für alle Thüringerinnen und Thüringer zu sein, dann muss er jetzt aktiv werden und sich mit Nachdruck aktiv und öffentlich für die sofortige Verbesserung der Haftbedingungen einsetzen und sich für eine Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland stark machen.

Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion

Aktuelle Nachrichten aus Thüringen

Die ungarische Justiz wirft Maja T. vor, im Februar 2023 in Budapest mit weiteren linksradikalen Antifaschisten Rechtsextremisten während eines Neonazi-Treffens überfallen und teils schwer verletzt zu haben. Die ungarischen Behörden fahnden mit mehreren europäischen Haftbefehlen auch nach Deutschen, die sich an den gewalttätigen Aktionen beteiligt haben.