Zusammenfassung
- Der Bundestag hat die Immunität von Stephan Brandner aufgehoben, um ein Strafverfahren gegen den AfD-Abgeordneten aus Thüringen zu ermöglichen.
- Brandner steht im Rechtsstreit, nachdem er eine Journalistin als 'Faschistin' bezeichnete und trotz juristischer Gegenwehr weiterhin beleidigte.
- Auch die Immunität des AfD-Politikers Maximilian Krah wurde am selben Tag aufgehoben.
Der Bundestag hat am Donnerstag die Immunität von Stephan Brandner aufgehoben. Wie die Pressestelle des Deutschen Bundestages mitteilt, kann damit ein Strafverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten aus Thüringen aufgenommen werden.
Der Beschlussempfehlung stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu, die AfD-Fraktion enthielt sich.
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Der Rechtsstreit schwelt bereits seit einiger Zeit: Hintergrund ist, dass Brandner eine Journalistin als „Faschistin“ bezeichnete und sie sich dagegen bereits erfolgreich juristisch gewehrt hatte. Brandner beleidigte die Journalistin aber weiterhin.
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Ebenfalls am Donnerstag hob der Bundestag auch die Immunität des AfD-Politikers Maximilian Krah auf.
red




