Nach dreieinhalb Monaten hebt die Bundesregierung die im Zuge des Gaza-Kriegs verhängten Einschränkungen für Rüstungsexporte nach Israel wieder auf. Wie Regierungssprecher Stefan Kornelius mitteilte, gilt die Entscheidung ab dem 24. November. Die Bundesregierung begründet die Lockerung mit der seit dem 10. Oktober stabilen Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas sowie mit verstärkten Bemühungen um eine dauerhafte Friedenslösung und mehr humanitäre Hilfe im Gazastreifen. Künftig sollen Rüstungsexporte von der Bundesregierung wieder einzeln geprüft und an die weitere Entwicklung angepasst werden.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Kornelius betonte, dass sich Deutschland gleichzeitig weiterhin für einen dauerhaften Frieden in der Region einsetzen und sich bei der Versorgung der Menschen in Gaza und beim Wiederaufbau engagieren werde.
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Ausfuhrstopp durch Merz: Netanjahu kritisierte Beschränkungen scharf
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte am 8. August angeordnet, dass vorerst keine Ausfuhren von Rüstungsgütern nach Israel mehr genehmigt werden, die im Gaza-Krieg verwendet werden können. Er reagierte damit auf ein zunehmend aggressives Vorgehen der israelischen Streitkräfte. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Bundesregierung zwar ihre Kritik an der Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu schrittweise verschärft, aber auf Sanktionen verzichtet.
In der Union sorgte die Entscheidung des Kanzlers damals für massive Irritationen. Merz hatte sie zwar mit Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) abgesprochen, aber nicht mit der CSU und der Führung der Unions-Fraktion im Bundestag.
Auch aus Israel kam scharfe Kritik. Netanjahu warf Deutschland vor, mit dem Beschluss die islamistische Hamas für deren Terror zu belohnen. Der israelische Botschafter Ron Prosor forderte erst in der vergangenen Woche wieder, den Waffenstillstand zum Anlass für eine Aufhebung der Exportbeschränkungen zu nehmen. Es seien „schöne Worte“ zu sagen, dass Israel das Recht hat, sich selbst zu verteidigen, sagte er. „Aber wenn Israel nicht die Mittel hat, dann ist es problematisch.“
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Israel braucht Motoren für Merkava-Panzer
Nun kehrt die Bundesregierung wieder zu ihrer früheren Praxis zurück. „Die Ankündigung vom 8. August zur Exportpraxis für bestimmte Rüstungsgüter gilt angesichts der veränderten Umstände nicht fort“, erklärte Kornelius. Das bedeutet aber nicht, dass alle Anträge positiv beschieden werden. Die Bundesregierung prüft jeden Einzelfall.
Kriegswaffenexporte sind schon seit dem vergangenen Frühjahr nicht mehr von der Bundesregierung genehmigt worden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Israel nun wieder Motoren für ihre Merkava-Panzer beziehen kann, die von der deutschen Firma Renk produziert werden.

Israel ist bei Rüstungsexporten ein Sonderfall
Eigentlich untersagen die Exportrichtlinien der Bundesregierung generell die Lieferung von Rüstungsgütern in Kriegs- und Krisengebiete. Es gibt aber Ausnahmen. Dazu zählt die Unterstützung der Ukraine im Abwehrkampf gegen die russischen Angreifer und auch Israel ist ein Sonderfall. Wegen der Ermordung von sechs Millionen Juden in Europa unter deutscher Nazi-Herrschaft gilt die Sicherheit Israels für Deutschland als Staatsräson. Deswegen wird beispielsweise auch der Export von U-Booten nach Israel mit Steuergeldern subventioniert.
Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hatte die Bundesregierung die Rüstungsexporte nach Israel zunächst sogar verstärkt, um Solidarität zu zeigen. Die Regierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) erteilte bis zu ihrer Ablösung am 6. Mai 2025 Exportgenehmigungen im Wert von fast einer halben Milliarde Euro. Auch die schwarz-rote Regierung von Merz erlaubte die Ausfuhr militärischer Ausrüstung nach Israel weiter, aber nur in geringem Umfang.
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Waffen für Israel: Lieferungen sind Fall für die Justiz
Die deutschen Rüstungsexporte sind seit geraumer Zeit auch ein Fall für die Justiz. Beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag ist eine Klage des lateinamerikanischen Landes Nicaragua anhängig, das Deutschland der Beihilfe zum Völkermord beschuldigt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat erst in der vergangenen Woche Klagen mehrerer Palästinenser unter Berufung auf den Exportstopp zurückgewiesen. Für diese Klagen gibt es nun eine neue Bewertungsgrundlage.
dpa/jcst









