Der AfD-Rechtsaußen Björn Höcke soll bei dem gescheiterten Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) am Mittwoch im Thüringer Parlament erneut eine SA-Parole verwendet haben – jetzt ermittelt die Polizei. Ein Polizeisprecher bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung.
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Höcke wurde in der Vergangenheit bereits rechtskräftig wegen des zweimaligen Verwendens der NS-Parole verurteilt. „Alles für Deutschland“ ist eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP.
In der Landtagsdebatte am Mittwoch war Höcke nach Vorwürfen aus der Thüringer Landesregierung zu seiner Vorstrafe ans Mikrofon zurückgekehrt und hatte gesagt, die Äußerungen „spontan“ in einer freigehaltenen Rede gemacht zu haben. Dabei wiederholte er die Parole, für die er schon verurteilt worden war. Innerhalb der Landtagssitzung wurde dies nicht gerügt.
Höcke verwendete SA-Parolen: Bundesgerichtshof bestätigt Urteile
Bereits bei seinen jeweiligen Reden in Merseburg (Sachsen-Anhalt) 2021 und zwei Jahre später in Gera (Thüringen) verwendete er die SA-Parole und wurde wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt und musste Geldstrafen in Höhe von 13.000 Euro und 16.900 Euro zahlen. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Urteile im September 2025. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
Höcke war in der Landtagssitzung mit dem Versuch gescheitert, den Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) mit einem von seiner AfD beantragten konstruktiven Misstrauensvotum zu stürzen.
rk/AFP



