Vor allem Frauen sollen künftig besser vor digitaler Gewalt wie pornografischen Deepfakes oder heimlichen Aufnahmen in der Sauna geschützt werden. Dazu hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Strafbarkeitslücken geschlossen werden sollen.
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Digitale Gewalt nimmt massiv zu und betrifft besonders Frauen
„Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen“, sagt Hubig. Millionen Menschen seien betroffen, besonders häufig Frauen. Die Zahl der erfassten Fälle habe sich seit 2020 mehr als verdoppelt. Das Straf- und das Zivilrecht seien darauf aber noch nicht eingestellt. Man müsse digitale Gewalt genauso ernst nehmen wie körperliche Gewalt und Betroffene stärken, so die Ministerin. „Nicht die Betroffenen sollen schweigen, sondern die Täter.“

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Dem Vorhaben nach sollen sich Betroffene – mehrheitlich Frauen – leichter vor Gericht wehren und etwa Accountsperren erreichen können. Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom hat jede und jeder Vierte in Deutschland nach eigenen Worten bereits Erfahrungen mit digitaler Gewalt gemacht.
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Mehr Strafen und mehr Rechte vorgesehen
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Herstellen und Verbreiten von intimen Videos oder Bildern ohne Zustimmung bestraft wird. Das soll unabhängig davon gelten, ob es sich um echte oder computergenerierte Aufnahmen handelt und ob die Aufnahmen im privaten oder im öffentlichen Raum gemacht wurden. Damit sollen sowohl mit KI erstellte pornografische Videos als auch heimliche Aufnahmen in der Sauna oder beim Joggen erfasst werden. Auch Cyberstalking mithilfe von satellitengestützten Trackern soll künftig strafbar sein.
Betroffene von digitaler Gewalt sollen in strafrechtlich relevanten Fällen zudem besser vor Gericht gegen die Täter vorgehen können. So kann es etwa in schweren Fällen und bei Wiederholungsgefahr eine zeitweilige Accountsperre geben. Auch ist ein erleichterter Auskunftsanspruch gegenüber Online-Plattformen und Netzbetreibern geplant. Das soll vor allem helfen, wenn Täter Inhalte anonym in sozialen Medien verbreiten. Gerichte sollen Plattformen und Betreiber zudem verpflichten können, vorhandene Daten zu sichern.
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Jüngere sind häufiger betroffen
Der Bitkom-Umfrage zufolge sind jüngere Menschen besonders häufig von digitaler Gewalt betroffen. Unter den 16- bis 29-Jährigen berichten 43 Prozent von entsprechenden Erfahrungen, bei den 30- bis 49-Jährigen sind es 26 Prozent. Bei den 50- bis 64-Jährigen 29 Prozent und unter den Menschen ab 65 Jahren nur 8 Prozent. Zur digitalen Gewalt werden auch Mobbing oder heftige Beleidigungen und Bedrohungen gezählt.
Eine Mehrheit von 80 Prozent der Befragten fordert eine konsequente Strafverfolgung, wenn intime Bilder oder Videos ohne Zustimmung erstellt oder verbreitet werden. 77 Prozent halten das Problem für noch größer als aktuell diskutiert. Gleichzeitig finden 81 Prozent, dass Online-Plattformen verpflichtet werden sollten, Hinweise auf digitale Gewalt besonders schnell zu prüfen und zu löschen.
Zu dem Gesetzentwurf können bis zum 22. Mai zunächst Länder und Verbände Stellung nehmen. Danach muss die Vorlage vom Kabinett beschlossen werden und anschließend durch Bundestag und Bundesrat.
KNA



![Friedrich Merz (CDU) und Bärbel Bas (SPD) im Juni im Bundeskanzleramt. Pressekonferenz [press conference] nach der ?bergabe des Berichts der Altersicherungskommission zur Rentenreform in Berlin](https://img.sparknews.funkemedien.de/413277497/413277497_1790592399_v16_9_1200.jpeg)





