Bundeskanzler Friedrich Merz lobte, doch von anderen Vertreterinnen und Vertretern, die im deutschen Gesundheitssystem eine Rolle spielen, bekam es Gesundheitsministerin Nina Warken (beide CDU) am Mittwoch knüppeldick. Hausärzte drohten angesichts der gefassten Reformbeschlüsse für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gegenüber dieser Redaktion sogar mit Protestaktionen. Patientenschützer sahen eine Schieflage „voll zulasten der Patientinnen und Patienten“.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Merz hatte direkt nach dem Kabinettsbeschluss von einer historischen Reform gesprochen. Man schaffe „für lange Jahre Sicherheit für die Menschen in Deutschland, für die Versicherten, für alle, die mit diesem Gesundheitssystem zusammenarbeiten“, sagte er. Warken betonte, mit dem Gesetzentwurf werde eine „nachhaltige Stabilisierung der Finanzen“ der GKV gelingen. Ziel sei es, die Beiträge stabil zu halten.
Eine Finanzkommission hatte im März Einsparmöglichkeiten in Höhe von rund 42 Milliarden Euro vorgelegt. Der Warken-Plan bleibt jetzt deutlich darunter. Lediglich 16,3 Milliarden Euro sollen im kommenden Jahr weniger ausgeben werden. Immerhin: Das errechnete Defizit der Kassen liegt für 2027 bei knapp 15 Milliarden.
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Aber: Änderungen am Gesetz sind noch möglich, denn das parlamentarische Verfahren beginnt erst. Und: Bis zuletzt wurde um die GKV-Reform hart gerungen. Sowohl Union als auch SPD akzeptierten einzelne Reformvorhaben nur zähneknirschend. Was jetzt auf die Versicherten zukommt und was möglicherweise noch wackelt.
Krankengeld
Hier sieht der Entwurf nun doch keine Kürzungen vor. Warken wollte die Zahlung ursprünglich um fünf Prozent kürzen, aber die SPD hat sich durchgesetzt. Nun gilt wie bisher: Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, soll weiterhin 70 Prozent seines Bruttogehalts bekommen. Diskutiert worden war zuvor auch über einen unbezahlten ersten Krankheitstag (Karenztag), um den Krankenstand insgesamt zu senken.
Teil-Krankschreibung
Wer länger andauernd und schwerwiegend erkrankt ist, kann mit der neuen Teilarbeitsunfähigkeit „frühzeitig, freiwillig und flexibel“ wieder am Arbeitsleben teilhaben, so der Warken-Entwurf. Vor allem Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten können, soll dies entgegenkommen. Sie sollen sich bald vom Arzt „teilweise arbeitsfähig“ schreiben lassen können. Möglich soll es dann sein, 25, 50 oder 75 Prozent der eigentlichen Arbeitszeit tätig zu sein.
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Kostenlose Mitversicherung
Warken wollte die bislang bestehende Regelung, dass Kinder und Ehepartner kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden, wenn sie über kein eigenes Einkommen verfügen, eigentlich abschaffen. Laut Gesetzentwurf bleibt sie jetzt in weiten Teilen erhalten, zum Beispiel für Familien mit Kindern bis zu sieben Jahren, Pflegefälle oder Rentner. Für alle anderen mitversicherten Partner soll ab 2028 ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners erhoben werden. Prognose: Die Regelung wackelt. Die SPD will im Parlament nachverhandeln, auch die CSU hat Bauchschmerzen und will lieber die bislang geltende Gesetzeslage beibehalten.

Höhere Zuzahlung für Medikamente, keine Homöopathie mehr und Kürzungen beim Zahnersatz
Verschreibungspflichtige Medikamente sollen teurer werden. Die Zuzahlungen sollen auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro (derzeit 5 und 10 Euro) pro Packung steigen, danach soll sich die Höhe der Zuzahlungen an die allgemeine Lohentwicklung anpassen. Um Versicherte finanziell nicht zu überlasten, bleiben die Zuzahlungen aber auf zwei Prozent (bei chronisch Kranken ein Prozent) des jährlichen Bruttojahreseinkommens begrenzt. Homöopathie und Cannabis-Blüten sollen als Kassenleistung wegfallen. Der Zuschuss bei Zahnersatz wird um zehn Prozent abgesenkt. Härtefallregelungen soll es aber geben, sodass Menschen mit geringen Einkommen weiterhin eine volle Kostenübernahme erhalten.
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Vor allem die Mehrbelastung der Versicherten bei den Zuzahlungen will sich die SPD nun genauer anschauen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Christos Pantazis, sagte dieser Redaktion, er sehe kein Einnahmen- , sondern ein Ausgabenproblem. Möglicherweise würde man sich einige – von Warken für die Reform verworfene – Vorschläge der Finanzkommission erneut anschauen.
Gutverdiener müssen mehr zahlen, Wechsel in die PKV wird schwerer
Die Beitragsbemessungsgrenze – also die Grenze, bis zu der auf das eigene Einkommen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen – soll um 300 Euro angehoben werden. Sie steigt den Plänen zufolge von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.112,50 Euro. Darüber bleibt das Einkommen beitragsfrei. Der Anhebung zuzustimmen, soll vor allem der Union schwergefallen sein. Möglich ist, dass auch dieser Punkt noch einmal aufgemacht wird. Ebenfalls um 3000 Euro angehoben werden soll die Einkommensgrenze, ab der man die GKV verlassen und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf, was mehr Menschen bei den Gesetzlichen halten soll.
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Gesundheitskosten für Bürgergeld-Empfänger
Laut Warken gibt es hier immerhin einen Einstieg des Bundes in die Kostenbeteiligung. Bislang werden Kassenbeiträge für die Bürgergeld-Empfänger (gut 12 Milliarden Euro) von den Versicherten gezahlt. Nun will sich der Bund zunächst im kleinen Umfang (250 Millionen Euro) beteiligen. Die Union will mehr, wird versuchen, das nachzuverhandeln. Gleichzeitig kürzt der Bund seinen Zuschuss in die GKV ab 2027 um zwei Milliarden. Die ebenfalls beschlossene Steuer auf zuckergesüßte Getränke könnte gut 450 Millionen jährlich einbringen. Den Großteil der Einsparungen (11,3 Milliarden Euro) müssen aber Krankenhäuser, die Pharmaindustrie und Ärzte hinnehmen.

Der Hausärzteverband sprach gegenüber dieser Redaktion von „einem planlosen Sammelsurium an Kürzungen“ und kündigte Protestaktionen an. Patientenschützer Eugen Brysch sagte, dass „von einem ausgewogenen Paket und einer gerechten Lastenverteilung“ nicht die Rede sein könne.










