Deutschland wieder fit machen für die Zukunft – darum geht es bei den großen Reformvorhaben der Koalition aus Union und SPD. Nachdem Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in der vergangenen Woche ihre Ideen für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorlegte, dürfte in den nächsten Tagen mit der Pflegereform der nächste große Aufschlag folgen. Ein finaler Entwurf befindet sich Informationen unserer Redaktion zufolge derzeit in der letzten Abstimmungsrunde zwischen Gesundheitsministerium, Bundeskanzleramt und Finanzministerium.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Dabei ist die Ausgangslage der sozialen Pflegeversicherung (SPV) noch einmal angespannter als die der GKV. Einnahmen reichen längst nicht mehr aus, um die Ausgaben zu decken, was vor allem an der massiv gestiegenen Anzahl an Pflegebedürftigen liegt. Auch die Anfang 2025 vorgenommene letzte Anhebung des Beitragssatzes auf 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens (zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte) half da kaum. Noch im alten Jahr beschloss der Bundestag, ein überjähriges Darlehen aus dem Bundeshaushalt an die SPV auf 3,2 Milliarden Euro aufzustocken.

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Pflege: Reform dürfte in zwei Richtungen wirken

Beobachter rechnen nun mit zwei Dingen in Warkens Reformagenda für die Pflege: Einerseits dürften strukturelle Reformen unumgänglich sein, um die Pflegeversicherung für die Zukunft stabil aufzustellen. Andererseits dürften die Pläne – ähnlich wie bei der GKV – auch die Versicherten direkt treffen. Denkbar erscheint, dass Warken einige unter ihren Vorgängern beschlossene Leistungsausweitungen in Teilen wieder zurückdreht. Darüber hatte bereits das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.

Womöglich finden sich daher in Warkens Gesetzentwurf auch Formulierungen, die die Einstufung in einzelne Pflegegrade erschweren könnten. Denkbar erscheint, dass die Schwellwerte verschärft werden könnten, sodass ein höherer Grad an Einschränkung notwendig ist, um die Pflegegrade 1, 2 und 3 zu erreichen. Eine Änderung, die sicher Einfluss auf die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt und damit auf die Ausgaben der Versicherung haben würde.

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Pflege: Für die SPD ist dieser eine Punkt wohl nicht verhandelbar

Ebenfalls in Koalitionskreisen diskutiert wird bereits eine mögliche Regelung, die die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen lässt als bisher. Demnach könnten einzelne Erhöhungsstufen nicht schon nach jeweils zwölf Monaten wirksam werden, sondern immer erst nach 18 Monaten. Es würde dann länger dauern, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Dagegen aber kündigt sich bereits jetzt Widerstand aus der SPD im Bundestag an.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Christos Pantazis, kündigte gegenüber unserer Redaktion an, Vorschläge zur Pflegereform sorgfältig prüfen zu wollen. „Klar ist für uns aber auch: Eine Verschiebung der Zuschüsse für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sehen wir kritisch“, so Pantazis weiter. Er verwies darauf, dass gerade zu Beginn eines Heimaufenthalts die Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien am größten sei. „Entlastungen erst zu einem späteren Zeitpunkt greifen zu lassen, verfehlt daher die Lebensrealität der Betroffenen“, führte der Gesundheitsfachmann weiter fort.

Pflege: Diese neuen Belastungen für Versicherte dürften kommen

Als große Linien für die Sozialdemokraten umriss Pantazis, dass Pflege weiterhin solidarisch, verlässlich und generationengerecht finanziert werden müsse. Einsparungen dürften nicht zulasten derjenigen gehen, die auf Unterstützung angewiesen seien. Auch nachdem Warken ihre Pläne für die GKV‑Reform vorgelegt hatte, forderten Teile der SPD-Fraktion, aber auch der Union im Bundestag Korrekturen. Finden sich entsprechende Mehrheiten, könnten sowohl GKV- als auch SPV-Reform noch vor entsprechenden Beschlüssen im Parlament verändert werden.

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Sicher erscheint bereits, dass zwei Maßnahmen, die in der Reform für die gesetzliche Krankenversicherung enthalten sind, auch auf die Pflegeversicherung übertragen werden. Das dürfte die geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung und auch die außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro betreffen. Gutverdiener könnten also mehr belastet werden, was die Einnahmen der SPV-Berechnungen zufolge um gut eine Milliarde Euro erhöhen würde.

Pflege: Bund-Länder-AG legte bestenfalls Denkanstöße vor

Warkens Ziel bei der Pflegereform sind aber auch strukturelle Veränderungen im Bereich Pflege. Impulse dafür hatte auch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe („Zukunftspakt Pflege“) in den vergangenen Monaten vorgelegt. Die SPD etwa strebt nach wie vor eine Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung an, um Kosten solidarischer zu verteilen. Die Bund-Länder-AG hatte auch erneut den seit Jahren geforderten Ausbau privater Pflegevorsorge auf den Tisch gebracht. Zusatzpolicen könnten entweder obligatorisch oder freiwillig sein. Grundsätzlicher Natur waren die Vorschläge mit Hinblick auf einen stärkeren Fokus auf Prävention in der häuslichen Pflege, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verzögern. Warken hatte die Punkte der AG als „gute Grundlage“ bezeichnet – offen ist, was sich davon tatsächlich in ihrem Gesetzentwurf wiederfinden wird.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wird zeitnah ihre Ideen für die Pflegereform vorlegen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wird zeitnah ihre Ideen für die Pflegereform vorlegen.© AFP | John Macdougall

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnte bereits vor Bekanntwerden des Entwurfs vor einem „massiven sozialpolitischen Rückschritt“. „Wenn es für viele Menschen künftig deutlich schwieriger wird, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt zu werden, verlieren sie notwendige Unterstützung und gesellschaftliche Teilhabe, während die Belastung auf Angehörige weiter wächst“, sagte die SoVD‑Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier unserer Redaktion. Pflegebedingte Eigenanteile von über 1600 Euro monatlich im ersten Heimjahr würden schon jetzt zeigen, dass die Pflegeversicherung ihre Schutzfunktion immer weniger erfülle und für viele unbezahlbar werde.

Pflege: Zahl der Pflegebedürftigen steigt seit Jahren an

Zu Jahresbeginn 2026 galten in Deutschland fast sechs Millionen Menschen als pflegebedürftig. Die Zahl hat sich seit 2017 verdoppelt. Die Ausgaben für die gesetzliche Pflegeversicherung waren von 31 Milliarden Euro 2016 auf 68 Milliarden Euro 2024 gestiegen.