Wird Marine Le Pen langsam fatalistisch? Bei einem Wahlauftritt in der nordfranzösischen Stadt Liévin erweckte die sonst so energische Rechtspolitikerin den Eindruck, als glaube sie selbst nicht mehr an ihre Kandidatur. „Was auch immer am 7. Juli geschehen wird, ich werde meinen Kampf fortsetzen. Wenn ich nicht Kandidatin sein kann, werde ich eben Anhängerin der Partei sein“, sagte sie.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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In dem Fall werde sie ihren Nachfolger Jordan Bardella als Präsidentschaftsbewerber „mit großer Energie, Überzeugung und großem Vertrauen unterstützen“. Das klang auch, als habe sie ihre Verurteilung in zweiter Instanz bereits verinnerlicht.
Hintergrund ihrer Aussagen ist das Strafverfahren, das gegen die Fraktionschefin des rechten Rassemblement National (RN) läuft. Im März 2025 ist sie wegen der Scheinbeschäftigung von EU-Assistenten zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zwei Jahre sind auf Bewährung ausgesetzt, zwei Jahre soll sie mit einer Fußfessel absolvieren. Dazu hat das erstinstanzliche Gericht Le Pen für eine Zeitdauer von fünf Jahren als „unwählbar“ erklärt.
Die in den Umfragen sehr gut platzierte Tochter des Parteigründers Jean-Marie Le Pen könnte damit bei den französischen Präsidentschaftswahlen von 2027 nicht antreten.
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Le Pen droht weiterhin Wahlverbot nach Berufungsurteil
Le Pen hat das Urteil bei einem Berufungsgericht angefochten. Es will am 7. Juli, also am heutigen Dienstag, bekannt geben, ob es das Verdikt bestätigt wird oder nicht. Juristen halten die Chancen eines Freispruchs für gering. Wird die Haftstrafe bestätigt, hat dies nach französischer Rechtsprechung automatisch die Unwählbarkeit zur Folge.
Eine kleine Chance hat die RN-Bossin: Wenn das Berufungsgericht die Unwählbarkeit auf zwei Jahre reduziert, würde der Ausschluss von der Wahlpolitik schon im März 2025 – dem Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils – zu laufen beginnen. Dies würde bedeuten, dass Le Pen an den beiden Wahlgängen im April und Mai 2027 teilnehmen könnte.
Die drei Berufungsrichterinnen dürften aber wenig Grund haben, das Strafmaß zu senken. Es sei denn, sie schließen sich einem früheren Befund des Kassationshofes an, laut dem die Justiz bemüht sein soll, nicht auf den Ablauf und Ausgang von Wahlen einzuwirken.
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Le Pen vermeidet Angriffe auf Justiz und spricht kaum zur Affäre
Le Pen meinte bei ihrem Meeting in Liévin ebenfalls, ein Gericht sollte nicht die Möglichkeit haben, „das demokratische Funktionieren unseres Landes zu durchkreuzen“. Ihre eigenen Anhänger staunten aber, dass die geübte Polemikerin dieses politische Argument kaum bemüht; entgegen ihrer Gewohnheiten stellt sie sich auch nicht mehr als Justizopfer dar.
Auch zum juristischen Vorwurf der Veruntreuung fällt Le Pen und Bardella kaum etwas ein. Der 30-jährige Parteichef drückte nur seine Hoffnung aus, dass Le Pen „in einigen Monaten zur Präsidentin gewählt“ werde. „Sie hat meine totale Unterstützung, meine totale Freundschaft.“
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Bardella hat selbst juristische Schwierigkeiten
In der Sache waren allerdings in den letzten Wochen einige Kursdifferenzen zwischen den beiden RN-Granden zutage getreten, so vor allem in Fragen der Wirtschaftspolitik. Bardella ist zwar nicht in Le Pens Veruntreuungsaffäre verwickelt. Letzte Woche wurde aber bekannt, dass die von ihm geleitete Fraktion „Patrioten für Europa“ (PfE) im EU-Parlament ihrerseits Mittel illegal verwendet haben könnte. Ermittlungen laufen.







