Berlin. Die Osterruhe ist gekippt. Welche Maßnahmen gelten nun? Alle gültigen Beschlüsse des Corona-Gipfels von Bund und Ländern im Überblick.

  • Bis in die frühen Morgenstunden des Dienstags zogen sich die Beratungen des Corona-Gipfels hin
  • Doch bereits am Mittwoch kassiert Angela Merkel den wichtigsten Beschluss
  • Die erst wenige Stunden alte und hoch umstrittene Osterruhe wird es nicht geben
  • Hier finden Sie alle Ergebnisse und Beschlüsse des Corona-Gipfels

Nach massiver Kritik und Verwirrung hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwochmittag die Regelung zu den Ruhetagen an Ostern aus den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen wieder gekippt. Die Osterruhe sei mit besten Absichten beschlossen worden. "Wir müssen die dritte Welle unbedingt stoppen", sagte die Kanzlerin anschließend bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz. Doch die Umsetzung sei letztlich "in der Kürze der Zeit" nicht möglich gewesen. Lesen Sie hier: Warum Angela Merkel die Ruhetage kippte

"Dieser Fehler ist einzig und allein meiner", stellte die Kanzlerin klar. Ein Fehler müsse als solcher benannt und korrigiert werden. "Das hat vor allem Rechtzeitig zu geschehen." Ihr sei bewusst, dass die Rücknahme Verunsicherung auslöse. "Dafür bitte ich die Bürger um Verzeihung", sagte die Kanzlerin.

In der Nacht von Montag auf Dienstag hatten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit Merkel die "erweiterte Ruhezeit zu Ostern" beschlossen: Bund und Länder wollten den steigenden Infektionszahlen mit einem verschärften Lockdown rund um die Feiertage entgegentreten. Vom 1. bis zum 5. April sollte das öffentliche Leben weitgehend lahmgelegt werden. Zusätzlich zu den Osterfeiertagen sollten dann der Gründonnerstag und der Karsamstag als "Ruhetage" mit "Ansammlungsverbot" definiert werden. Lesen Sie hier: So lief die Pressekonferenz mit Merkel Dienstagmorgen

Nach wie vor aber gilt: Die derzeit schon geltenden Lockdown-Maßnahmen sollen bis zum 18. April fortgeführt werden. Lesen Sie hier: Ruhetage über Ostern gestrichen - Das waren die Pläne

"Schwere Geburt": Corona-Gipfel ringt sich zu hartem Oster-Lockdown durch

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    Welche konkreten Regeln gelten an Ostern?

    • Religionsgemeinschaften werden gebeten, Ostergottesdienste nur virtuell durchzuführen
    • Für Gründonnerstag und Ostersamstag gelten keine besonderen Regeln mehr
    • Treffen sind nur mit Mitgliedern eines anderen Haushalts und mit maximal fünf Personen erlaubt – Paare gelten dabei als Haushalt

    Verschärfte Maßnahmen sollen zudem in Landkreisen mit einem Inzidenzwert von über 100 gelten – "wir müssen von der Notbremse Gebrauch machen", sagte Merkel dazu. Lesen Sie auch: Lockdown statt Lockerungen – weil wir zu wenig impfen!

    Der Beschluss führt für diese Fälle eine Reihe von Optionen auf: etwa eine Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten Pkw, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören. Zudem werden "Ausgangsbeschränkungen" und "verschärfte Kontaktbeschränkungen" genannt – allerdings ohne Details.

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    Corona-Gipfel: Reisen durch zusätzliche Maßnahmen erschwert

    Bund und Länder beschlossen zudem neue Hürden für den Urlaubsreiseverkehr. Fluggesellschaften sollen künftig alle Urlaubsrückkehrer bereits vor dem Abflug auf das Coronavirus testen: Von den Fluglinien würden "konsequente Tests" von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien erwartet, heißt es in dem Bund-Länder-Beschluss.

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    Zudem wolle die Bundesregierung eine generelle Testpflicht für Flugreisende nach Deutschland einführen – unabhängig vom Infektionsgeschehen im Startland. Das Infektionsschutzgesetz solle dahingehend geändert werden, dass ein Test zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland wird. Lesen Sie auch: Corona: Müssen jetzt auch Friseure wieder schließen?

    Die zehntägige Quarantänepflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet mit der Möglichkeit des Freitestens am fünften Tag bleibt bestehen. Nach der Einreise aus einem Virusvariantengebiet ist eine Quarantäne von 14 Tagen vorgesehen - sie kann nicht durch einen Test vorzeitig beendet werden.

    Merkel: 1. und 3. April werden zu "Ruhetagen" deklariert

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      Bund-Länder-Beratungen: Streit über "kontaktarmen Urlaub"

      Die Beratungen in der großen Runde aus Ministerpräsidenten und Kanzlerin waren am frühen Abend für mehrere Stunden unterbrochen und zeitweise in kleinen Runden fortgeführt worden.

      Zäher Streit entzündete sich unter anderem an dem Vorhaben von fünf Ländern, ihren Bürgerinnen und Bürgern sogenannte "kontaktarme" Urlaubsreisen im eigenen Land zu ermöglichen. Dies wollte Merkel aber verhindern. Aus dem letztlich verabschiedeten Beschluss wurde der Passus zu den "kontaktarmen" Reisen gestrichen.

      Wie geht es mit Schulen und Kitas weiter?

      Zur Organisation des zukünftigen Betriebs von Schulen und Kitas, etwa zu Schließungen oder anderen Einschränkungen, trafen Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten keine konkreten Vereinbarungen. Bildung ist Ländersache. Der Bund kann da höchstens Empfehlungen aussprechen. Es bleibt also abzuwarten, welche Beschlüsse die Länder nun treffen. Lesen Sie dazu: Kitas und Schulen: Das wurde beim Gipfel beschlossen

      Allerdings bilden laut Beschluss Schulen und Kitas eine von drei Säulen einer umfangreichen neuen Corona-Teststrategie: Die Testmöglichkeiten für Kita-Kinder, Schüler, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte sollen ausgeweitet werden. Geplant sind zwei Testungen pro Woche.

      Am 12. April sollen Bund und Länder dem Entwurf des Kanzleramts zufolge wieder zusammenkommen, um das weitere Vorgehen in der Pandemie zu planen. (bef/raer/pcl/mja mit dpa/afp)