Berlin. Laden dicht, Rechnungen stapeln sich: Ab diesem Montag wird Corona-Geld vom Staat an Mini-Unternehmer ausgezahlt. Das muss man beachten.

In der ganzen Republik stehen Millionen Solo-Selbstständige wegen der Corona-Krise wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand: Jetzt können Kneipeninhaber, Freiberuflerinnen, Künstler, Dolmetscherinnen, Musiklehrer oder Bäuerinnen bei den Bundesländern Anträge auf staatliche Hilfen stellen.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) haben einen Fördertopf mit bis zu 50 Milliarden Euro freigegeben. Allein in Nordrhein-Westfalen stapeln sich schon 150.000 Anträge von Kleinunternehmern. Konkret bekommen Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate, Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro.

Ziel ist es, dass Selbstständige erst einmal bei Kasse bleiben, die Durststrecke im Geschäft überstehen und nicht sofort zum Sozialamt gehen müssen. Denn mindestens bis zum 20. April bleiben fast alle Läden in Deutschland dicht. Dann wollen Bund und Länder prüfen, ob die strikten Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus gelockert werden können.

Hilfen für Solo-Selbständige: Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden

Spätestens bis zum 31. Mai muss ein Antrag gestellt sein. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Sie müssen aber bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 beim Finanzamt angegeben werden. Nur wer dann im Corona-Seuchenjahr doch noch ein besser als erwartetes Geschäft und Gewinne erwirtschaftet hat, muss dann auf die Staatshilfe seinen individuellen Steuersatz bezahlen. Auch eine Kombination verschiedener staatlicher Corona-Hilfen ist erlaubt Lesen Sie hier, wie Adidas, H&M und Deichmann das Corona-Gesetz zur Miete ausnutzen.

Wer den Zuschuss will, muss versichern, erst durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten zu sein. Mini-Firmen, die schon vor dem 31. Dezember 2018 große Probleme hatten und knapp bei Kasse waren, sind außen vor. Die Anträge können digital in den Ländern gestellt werden, meist bei den staatlichen Förder- oder Investitionsbanken. Aber auch die Landeswirtschaftsministerien geben Auskunft.

Auch Landwirte können Hilfe für Selbständige bekommen

Altmaier betonte, Bund und Länder hätten in Rekordzeit gemeinsam die notwendigen Voraussetzungen für eine schnelle Beantragung und Auszahlung der Corona-Soforthilfen geschaffen. „Damit reagieren wir auf die Not vieler kleiner Unternehmen, Selbstständiger, Freiberufler und Landwirte, die dringend auf diese Hilfen angewiesen sind. Beantragung und Auszahlung sollen schnell und unbürokratisch abgewickelt werden.“

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Auch Finanzminister Scholz ist zuversichtlich, dass die Hilfe bei denen ankommt, die Unterstützung durch den weitgehenden Stillstand des öffentlichen Lebens dringend brauchen: „Solo-Selbstständige und Betriebe bis zehn Beschäftigte können Zuschüsse für ihre Betriebskosten erhalten – insgesamt 50 Mrd. Euro stehen dafür zur Verfügung. Die Länder können diese ab Montag abrufen, um die Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.“

Auch Land- und Forstwirte können Geld bekommen. Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) sprach von einem wichtigen Signal für die Land- und Forstwirtschaft. „Erfolgreich haben wir uns dafür eingesetzt, dass die gesamte Branche unter den Schirm des Hilfsprogramms kommt.“ Ziel sei es, heimische Erzeugung zu unterstützen und aufrecht zu erhalten.