Die Bundesregierung hat die umstrittene Reform der Grundsteuer beschlossen. Deshalb ist die Reform so teuer und ein Mammutprojekt.

Berlin Die Bundesregierung hat die vom Verfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wurde am Freitag vom Kabinett gebilligt. Bereits in der nächsten Woche will der Bundestag darüber beraten.

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD ist in Parlament und Bundesrat auf Stimmen von FDP und Grünen angewiesen, da wegen einer Grundgesetzänderung Zwei-Drittel-Mehrheiten erforderlich sind.

Künftig sollen der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle bei der Berechnung der Grundsteuer spielen, die 2018 rund 14 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen spülte. Eine auf Druck Bayerns eingefügte Öffnungsklausel erlaubt es aber jedem der 16 Bundesländer, von 2025 an eigene Regeln aufzustellen.

„Die gute Nachricht für die Steuerzahler ist, dass sie insgesamt nicht höher belastet werden“, sagte Scholz. Allerdings könnte in Toplagen die Grundsteuer für Eigentümer und Mieter steigen.

Grundsteuer: Einige werden mehr, andere weniger zahlen müssen

Bayern zum Beispiel will allein die Größe des Grundstücks zugrunde legen. Für die Neuregelung soll das Grundgesetz an zwei Stellen geändert werden. Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer – auch auf die Mieter wird sie umgelegt. Für die Kommunen ist sie zugleich eine der wichtigsten Einnahmequellen.

Laut Gesetzentwurf soll sich das Gesamtaufkommen nicht verändern – allerdings werden manche Bürger durch die Reform mehr, andere weniger zahlen müssen. Die Bundesregierung appelliert in der Begründung des Gesetzes an die Kommunen, ihre Hebesätze entsprechend anzupassen. Denn das letzte Wort über die Höhe der Grundsteuer haben die Städte und Gemeinden selbst.

Der Deutsche Städtetag mahnte an, die Gesetze zügig bis Jahresende zu verabschieden. Erst dann könnten die Kommunen aufatmen. „Die Öffnungsklausel für die Länder haben wir uns nicht gewünscht“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy unserer Redaktion.

Ein Flickenteppich drohe dennoch nicht, weil die Länder ganz überwiegend das wertorientierte Modell von Scholz anwenden würden. „Denn es führt zu gerechteren Lösungen, wenn neben der Grundstücksfläche auch der Wert von Grundstücken und Gebäuden in die Besteuerung einbezogen wird.“

Personalkosten von mehr als einer halben Milliarde Euro

Die umstrittene

Auch interessant

– und zu einem bürokratischen Mammutprojekt. In den Finanzämtern werden mit der Erfassung von 32 Millionen Wohnimmobilien und vier Millionen unbebauten Grundstücken nach Berechnungen von Bund und Ländern zwischen 2019 und 2024 bundesweit rund 2.200 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt sein.

„Dies führt zu Gesamtpersonalkosten in Höhe von rund 462 Millionen Euro“, heißt es in einem unserer Redaktion vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, CSU und SPD, den die Koalition in der nächsten Woche in den Bundestag einbringen will.

Grundsteuer soll rasch reformiert werden

weitere Videos

    Hinzu komme ein Aufwand für Leitungsfunktionen, der Personalkosten in Höhe von rund 76 Millionen Euro verursachen werde. Offen ist bislang, ob Bund und Länder bei der Berechnung der Grundsteuer eine gemeinsame IT aufbauen. „Soweit im Rahmen des Vollzugs ein zentraler IT-Betrieb für einzelne Aufgaben erforderlich ist, würden hierfür zusätzliche, jährliche Kosten hinzukommen.“

    Weitere Millionen Euro für eine IT-Umsetzung


    Nach ersten „groben Berechnungen“ würden sich die Ausgaben für die IT-Umsetzung auf etwa 44 Millionen Euro bis 2022 belaufen. Auch der Aufwand für die Bürger durch die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Neuregelung der Grundsteuer wird erheblich sein.

    So sollen die Bürger zum 1. Januar 2022 erstmals in der Steuererklärung Daten für die neue Grundsteuer (die aber erst zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt) angeben. Bei 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten werden die Bürger pro Jahr rund 2,1 Millionen Stunden damit verbringen, um die von den Finanzämtern benötigten Daten ordnungsgemäß abzuliefern, geht aus dem Gesetzentwurf hervor. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft werden auf jährlich rund 100 Millionen Euro geschätzt.

    • Weitere Informationen:Wie die Grundsteuer-Reform aussieht – und was sie bringt.

    Auch interessant