Berlin. Der Bundestag will schon im Januar über eine Neuregelung der Organspenden abstimmen. Es gibt zwei Lager, die sich gegenüberstehen.

Die abschließende Entscheidung über die gesetzliche Neuregelung der Organspende soll in der dritten Januarwoche im Bundestag fallen. Aus Parlamentskreisen hat unsere Redaktion erfahren, dass die dritte Lesung der vorliegenden Gesetzentwürfe für den 16. Januar geplant ist. Zur Abstimmung stehen zwei Anträge.

Eine Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach will eine doppelte Widerspruchslösung einführen. Demnach soll künftig jeder Organspender sein, der nicht einen gegenteiligen Willen in einem Register dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat. Unterstützung hatte in der Organspende-Debatte zuletzt Unterstützung von Angela Merkel erhalten.

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Eine parteiübergreifende Gruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock dagegen schlägt eine Zustimmungslösung vor, bei der potenzielle Organspender regelmäßig daran erinnert werden sollen, ihre Entscheidung in einem staatlichen Spenderregister zu dokumentieren.

Der Ärztepräsident hatte eine weitere Idee ins Spiel gebracht: Er hat vorgeschlagen die Organspende-Bereitschaft mit Vorzug zu behandeln. (fmg)

Organspende-Gesetz: Das müssen Sie zur Abstimmung wissen