Berlin. Am Freitag soll das geänderte Infektionsschutzgesetz beschlossen werden. Reinigungskräfte in Krankenhäusern fühlen sich benachteiligt.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) sieht seine in Krankenhäusern beschäftigten Reinigungskräfte vom geänderten Infektionsschutzgesetz benachteiligt.

„Ohne Not und völlig willkürlich nimmt die Ampel Zehntausende geimpfte Reinigungskräfte, die für Hygiene, Desinfektion und Sauberkeit in Krankenhäusern sorgen, aus den bisherigen internen Testkonzepten der Krankenhäuser heraus“, sagte BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart unserer Redaktion.

Corona-Pandemie: Reinigungskräfte fühlen sich benachteiligt

Bungart stützt seine Kritik auf eine geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes, wonach Krankenhäuser aus der Testverantwortlichkeit für Besucher ausgenommen werden sollen – wozu auch externe Handwerker wie beispielsweise Elektroin­stallateure oder eben Gebäudereiniger gehören.

„Während geimpfte Reinigungskräfte künftig jeden Tag, fünfmal die Woche, in der Winterkälte stehen müssen, um sich offiziell testen zu lassen, führt die Neuregelung auf der anderen Seite zu abstrusen Testerleichterungen für andere Berufsgruppen: Arzt- und Pflegepersonal, aber auch externe PhysiotherapeutInnen haben Testerleichterungen, wenn sie geimpft oder genesen sind. In diesem Falle reichen Selbsttests ohne Überwachung“, kritisierte Bungart. Reinigungskräfte dagegen müssten sich auf eigene Kosten und mit eigenem Zeitaufwand testen lassen.

Corona-Krise: Geändertes Infektionsschutzgesetz im Bundestag und Bundesrat

Der Bundesinnungsverband-Geschäftsführer sprach von einer „kolossalen Respektlosigkeit“ gegenüber dem mit knapp 700.000 Mitarbeitern beschäftigungsstärksten Handwerk Deutschlands. „Den Kliniken würden durch die Testung von Reinigungskräften wie bisher noch nicht einmal Kosten entstehen, da diese vom Staat erstattet werden“, sagte Bungart.

Hintergrund ist eine Änderung in Paragraf 28b Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes. Bisher galt, dass sowohl Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen des Gesundheitswesens als auch Alten- und Pflegeheime für Besucher Corona-Tests anbieten müssen. Im geänderten Paragrafen wird aber nur noch auf die Alten- und Pflegeheime Bezug genommen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz wird am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag sowie im Bundesrat verhandelt.