Berlin. Ab der Geburt des Kindes können Eltern Elterngeld erhalten. Dafür gibt es in den Ländern Fristen und unterschiedliche Anforderungen.

Ein neugeborenes Kind bedeutet für die meisten Eltern neben Glück und Freude zumeist auch eine zusätzliche zeitliche und finanzielle Belastung. Zu ihrer Unterstützung hat der Bund das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit erlassen. Besonders das Elterngeld soll bei der Betreuung des Kindes helfen, wenn Mütter oder Väter nach der Geburt weniger oder überhaupt nicht arbeiten. Dabei ist es egal, ob diese vorher berufstätig waren oder nicht.

So gut wie jede Familie hat Anspruch auf die staatliche Leistung. Das Elterngeld ist so eingerichtet, dass Eltern auch Studium oder Ausbildung nicht unterbrechen müssen. Die Hilfe gibt es dabei in drei unterschiedlichen Varianten, die miteinander kombiniert werden können:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Seit dem 1. September 2021 und der Elterngeldreform hat der Bund die Regelungen für das Elterngeld sogar verbessert. Teilzeit-Arbeitende und Eltern von Frühchen haben nun bessere Konditionen und länger Recht auf Unterstützung. Auch das bürokratische Verfahren hat die Regierung vereinfacht, unter anderem für den Bezug des Partnerschaftsbonus.

Ab der Geburt des Kindes können Eltern Elterngeld beantragen.
Ab der Geburt des Kindes können Eltern Elterngeld beantragen. © dpa | Felix Kästle

Wer bekommt Elterngeld und für wie lange wird es ausgezahlt?

Sowohl Arbeitnehmende in Voll- und Teilzeit als auch Selbstständige, Erwerbslose, Studierende und Auszubildende können ab der Geburt eines Kindes Elterngeld erhalten, wenn sie das Kind selbst betreuen. In manchen Fällen, etwa wenn die leiblichen Eltern krank oder schwerbehindert sind, können auch andere Verwandte die finanzielle Unterstützung beantragen.

Bei in Teilzeit arbeitenden Beziehenden ist es allerdings wichtig, dass diese nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Außerdem müssen sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mit dem Kind in einem Haushalt leben. Sind die Eltern getrennt, bekommt der Teil das Geld, bei dem das Kind mehr als 70 Prozent der Zeit lebt.

Wie lange Eltern die finanzielle Unterstützung erhalten, hängt dabei unter anderem davon ab, wie sie die Varianten kombinieren. Grundsätzlich haben Eltern höchstens zwölf Monate lang Anspruch auf Basiselterngeld, die sie sich als Paar frei untereinander aufteilen können. Der Anspruch verlängert sich auf 14 Monate, wenn sie zusätzlich den Partnerschaftsbonus beantragen. Auch Alleinerziehende können die Partnermonate erhalten.

Eine Ausnahme in der Gesamtdauer der Bezüge bilden Eltern von Frühgeborenen, die bis zu vier Monate Elterngeld zusätzlich erhalten können. Für Kinder, die vor dem 1. September 2021 – also vor der Gesetzesreform – zur Welt kamen, können allerdings andere Regelungen gelten.

Elterngeld-Reform: Das sind die Neuerungen ab 2021

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    Wie beantragt man Elterngeld?

    Ab der Geburt eines Kindes können Eltern das Elterngeld beantragen. Sie sollten den Antrag dabei innerhalb der ersten drei Lebensmonate abschicken. Das Elterngeld rechnet sich nämlich nicht nach Kalendermonaten, sondern nach Lebensmonaten des Kindes und wird nur bis zu drei Monate lang rückwirkend gezahlt. Jeder Elternteil kann nur einmal pro Kind Elterngeld anfragen. Lesen Sie auch: So stellt man Anträge fürs Elterngeld online

    Wo der Antrag eingereicht werden muss, hängt vom Wohnort ab. Obwohl der Bund das Elterngeld regelt, ist die jeweilige Ausführung und Verantwortung Sache der Länder. Jedes Bundesland hat daher eigene Elterngeldstellen, die sich in der Regeln im Jugend- oder Bezirksamt des jeweiligen Wohnsitzes befinden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat auf seinem Familienportal eine Suchfunktion nach Postleitzahl eingerichtet.

    Änderungen beim Elterngeld

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      Welche Unterlagen braucht man für den Elterngeld-Antrag?

      Da jedes Bundesland selbst für das Elterngeld verantwortlich ist, gibt es nicht nur unterschiedliche Elterngeldstellen, sondern auch unterschiedliche Antragsformulare. Welche Dokumente und Papiere genau eingeschickt werden müssen, kann sich also je nach Bundesland ändern. Auch hierfür hat das BMFSFJ eine Auflistung nach Bundesländern erstellt. In der Regel sind aber überall eine Geburtsurkunde des Kindes und eine Erklärung über das Einkommen der Eltern notwendig.

      In einigen Bundesländern können Antragsstellende das Elterngeld digital beantragen, meistens müssen sie die Dokumente aber per Post einsenden. Da die Ämter mit der Bearbeitung überfordert sind, kann es zu sehr langen Wartezeiten kommen. Auch deshalb lohnt es sich, auf korrekt ausgefüllte Formulare zu achten. Dabei helfen den Eltern Online-Tutorials und Ausfüllhilfen, die sogar über eine Elterngeldberatung zur Verfügung gestellt werden.