Berlin. 2021 ist da und bringt einige Änderungen mit sich. Die betreffen unter anderem die Hartz-IV-Sätze, die Steuern und die Rente.

  • Mit dem Jahreswechsel sind in Deutschland einige neue Regeln und Verordnungen in Kraft getreten
  • Diese betreffen unter anderem die Grundrente, die mit Beginn des Jahres 2021 eingeführt wurde
  • Und auch bei Hartz IV und der Mehrwertsteuer gibt es Änderungen
  • Wir haben die wichtigsten Neuerungen und Gesetze des Jahres 2021 für Sie zusammengefasst

Das Jahr 2021 hat begonnen. Mit sich bringt es nicht nur die Hoffnung auf ein baldiges Ende der Corona-Krise, sondern auch viele gesetzliche Neuerungen. Davon betroffen sind unter anderem die Grundrente, das Kindergeld und auch Hartz 4.

Das sind die wichtigsten Neuerungen 2021 im Überblick:

1. Grundrente

Rund 1,3 Millionen Menschen mit kleiner Rente bekommen einen Aufschlag. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen. Ihre Lebensleistung soll anerkannt, der Gang zum Sozialamt erspart werden.

Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Die Grundrente startet zwar offiziell zum 1. Januar, die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und dann rückwirkend erfolgen. Lesen Sie auch:Kürzung von Hartz IV für Weihnachtsbäume – Linke übt Kritik

2. CO2-Preis

Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es seit dem 1. Januar 2021 einen nationalen CO2-Preis für die Bereiche Verkehr und Heizen.

  • Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zunächst 25 Euro zahlen.
  • Nach und nach wird es mehr - wie es in der zweiten Hälfte der 20er-Jahre weitergeht, ist noch offen. Der Preis wird an die Kunden weitergegeben, laut Bundesregierung steigt der Literpreis bei Benzin um 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent,
  • Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Mit dem Geld sollen die Bürger anderswo entlastet und Klimaschutz-Maßnahmen finanziert werden.
Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen CO2-Preis für die Bereiche Verkehr und Heizen.
Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen CO2-Preis für die Bereiche Verkehr und Heizen. © dpa | Sven Hoppe

3. CO2-Komponente beim Wohngeld

Damit Menschen mit geringen Einkommen durch die CO2-Bepreisung nicht belastet werden, gibt es die sogenannte CO2-Komponente beim Wohngeld. Die Mehrkosten beim Heizen sollen durch einen Zuschlag ausgeglichen werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen des Haushaltes.

4. Soli-Abbau

Für fast alle Bürger fällt seit Anfang Januar der Solidaritätszuschlag weg. Weiter zahlen die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen.

Wer Frauen heimlich unter den Rock fotografiert, soll in Zukunft dafür bestraft werden können.
Wer Frauen heimlich unter den Rock fotografiert, soll in Zukunft dafür bestraft werden können. © IMAGO (1) / picture-alliance / H | imago

5. Verbot von „Upskirting“

Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock („Upskirting“) oder in den Ausschnitt kann nun mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.

6. Mehrwertsteuer

Seit dem Neujahrstag gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. Die Bundesregierung hatte die Steuer wegen der Corona-Pandemie für ein halbes Jahr gesenkt, damit die Menschen trotz der unsicheren Zeit weiter Geld ausgeben und die Konjunktur stützen. Lesen Sie auch: Mehrwertsteuer: Erhöhen Aldi, Lidl und Co. jetzt die Preise?

7. Grundsicherung

8. Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn stiegt zum 1. Januar von 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro. Eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro ist für den 1. Juli geplant.

9. Kindergeld und Kinderzuschlag

  • Seit Januar liegt der staatliche Zuschuss für das erste und zweite Kind bei 219 Euro pro Monat statt wie bisher bei 204. Für das dritte Kind gibt es 225 statt 210 Euro und für das vierte Kind von 250 statt 235 Euro.
  • Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wurde um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro angehoben.
  • Einen Anstieg gibt es auch beim Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen.
  • Der Maximalbetrag beim Kinderzuschlag wurde von 185 auf 205 Euro im Monat erhöht. Lesen Sie hier: Neues Elterngeld: Vorteile und Geld für Familien ab 2021
Elterngeld-Reform- Das sind die Neuerungen ab 2021

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    10. KFZ-Steuer

    Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind allerdings nicht betroffen. Einer Studie zufolge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer - bei vielen Autos ändert sich aber überhaupt nichts.

    11. Einweg-Plastik-Verbot

    Einweg-Plastik wird 2021 in der ganzen EU verboten.
    Einweg-Plastik wird 2021 in der ganzen EU verboten. © dpa | Ralf Hirschberger

    Ab 3. Juli 2021 ist es in der ganzen EU eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen – nämlich Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen etwa für den Kaffee sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen. Mehr zum Thema:Pfand: Für diese Getränke gilt bald die Pfandpflicht

    Weitere Themen zum Jahreswechsel

    12. Einkommensteuer

    Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

    13. Steuererleichterung für Menschen mit Behinderungen

    Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen. Durch diese Pauschalen kann man es sich in vielen Fällen sparen, etwa Fahrtkosten aufwendig einzeln nachzuweisen. Konkret gilt etwa bei einem Grad der Behinderung von 50 künftig eine Pauschale von 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2840 Euro.

    14. Elektronische Patientenakten

    Seit 1. Januar sollen allen Versicherten Elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Beim Datenschutz ist zum Start eine etwas „abgespeckte“ Version vorgesehen. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst 2022.

    Ab Januar können Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) nutzen.
    Ab Januar können Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. © dpa | Patrick Pleul

    15. Maklerkosten

    Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises. Seit dem 23. Dezember 2020 muss der Käufer seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat.

    16. Personalausweis

    Für einen neuen Personalausweis werden statt 28,80 Euro seit Jahresbeginn 37,00 Euro fällig - zumindest für Bürger, die mindestens 24 Jahre alt sind. Sie brauchen nämlich erst nach zehn Jahren einen neuen Personalausweis. Für jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden 22,80 Euro fällig. Mehr zum Thema: Fingerabdruck wird im Personalausweis verpflichtend

    17. Lebensversicherung

    Verbraucher können Lebensversicherungen künftig besser vergleichen. Versicherungsunternehmen müssen die sogenannten Effektivkosten seit Januar nach einheitlichen Kriterien angeben. Damit können Kunden leichter erfassen, wie sich die Kosten eines Vertrags auf die Auszahlung der Lebensversicherung auswirken. Lesen Sie hier:Lebensversicherung: Warum eine Kündigung meist nicht lohnt

    18. Beitragsbemessungsgrenzen

    Auch hier gibt es Änderungen.

    • In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden im Westen bis zu einem monatlichen Einkommen von 7100 Euro (bisher 6900 Euro) Beiträge fällig werden, in Ostdeutschland bis 6700 Euro (bisher 6450 Euro).
    • Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung stieg zu Jahresbeginn auf bundeseinheitlich 4837,50 Euro monatlich. Bisher lag sie bei 4687,50 Euro.

    (msb/dpa)