Berlin. Jobcenter forderten 2018 fast 2,6 Milliarden Euro von Hartz-IV-Empfängern zurück. Auch Arbeitslosengeld wurde einigen zu viel bezahlt.

Arbeitslose bekommen in Deutschland Arbeitslosengeld I – oder Hartz IV. Nicht alle halten sich dabei an die Regeln. Wer die Auflagen nicht (mehr) erfüllt oder sich mit unredlichen Methoden zusätzliche Zahlungen verschafft, muss – so er auffliegt – zurückzahlen. Die Jobcenter fordern dann Geld zurück. Und das war 2018 nicht wenig.

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Demnach hatte es im vergangenen Jahr 5,7 Millionen Fälle gegeben, in denen Mahnungen an Hartz-IV-Empfänger verschickt und insgesamt 2,59 Milliarden Euro an Hartz-IV-Leistungen zurückgefordert wurden.

Zudem wurden 705.000 Mahnverfahren und Rückforderungen gegen Empfänger des Arbeitslosengeldes I verzeichnet. Streitwert: 485 Millionen Euro.

Hartz-IV-Rückforderungen: Darum wollen Jobcenter Geld zurück

Die Jobcenter fordern Betroffene in verschiedenen Fällen zur Rückerstattung von Geld auf. Das kann der Fall sein, wenn sich die Einkommensverhältnisse verbessert haben durch eigene Einnahmen oder wenn im Haushalt Personen neu dazugekommen sind und zum gemeinsamen Einkommen beitragen.

Auch wenn Leistungen vorläufig gezahlt wurden, können sie zurückgefordert werden, wenn sich herausstellt, dass gar kein Anspruch bestand. In wie vielen Fällen aus den Mahnverfahren am Ende Vollstreckungsverfahren wurden, dazu hat die Bundesregierung den Angaben zufolge keine Daten.

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Ungefähr gleich viele Rückforderungen – mit höheren Beträgen

Die Anzahl der Verfahren zur Rückforderung von Arbeitslosengeld I und Hartz-IV-Leistungen hat sich in den vergangenen Jahren kaum erhöht. Allerdings sind die zurückgeforderten Summen deutlich gestiegen: von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf gut 3 Milliarden Euro im Jahr 2018.

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