Erfurt. Die Staatsanwaltschaft Gera hatte seit 2017 gegen das „Zentrum für politische Schönheit“ ermittelt. Nun wird das Verfahren eingestellt.

Die Ermittlungen gegen den Gründer der Berliner Künstlergruppe „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS), Philipp Ruch, werden eingestellt. Das teilte das Thüringer Justizministerium am Montag in Erfurt mit.

Die Staatsanwaltschaft Gera hatte wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Ruch ermittelt. Die Ermittlungen gegen den Aktionskünstler waren auf harsche Kritik gestoßen.

Der ermittelnde Staatsanwalt soll nun innerhalb seiner Behörde vorläufig mit anderen Aufgaben betraut werden, teilte das Justizministerium am Montag nach einem Treffen von Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) mit dem Thüringer Generalstaatsanwalt und der Leitung der Staatsanwaltschaft Gera mit. Dies erfolge auf eigenen Wunsch des Juristen.

Holocaust-Mahnmal vor Wohnhaus von Björn Höcke nachgebaut

Außerdem soll der bisher für das Verfahren zuständige Staatsanwalt nicht mehr als Pressesprecher der Behörde tätig sein. Zuvor hatten mehrere Medien dem Staatsanwalt einseitige Ermittlungen vorgeworfen.

Vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Gera seit November 2017 gegen die ZPS-Künstler wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Hintergrund ist die Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals, die die Gruppe in Nachbarschaft des Wohnhauses von AfD-Politiker Björn Höcke im thüringischen Bornhagen (Eichsfeld) im November 2017 aufgestellt und damit für viel Aufsehen gesorgt hatte.

Der ermittelnde Staatsanwalt hatte dann in seiner Funktion als Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera vergangene Woche berichtet,

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Das hatte das Künstlerkollektiv seinerzeit selbst mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft Gera ist Schwerpunktstaatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität in Thüringen.

Kritik an Justizminister Lauinger

Nach der Entscheidung, das Verfahren einzustellen, erklärte Lauinger, er begrüße „ausdrücklich die übereinstimmende rechtliche Auffassung von Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Ministerium“. Damit könne das Verfahren endlich abgeschlossen werden.

Zuvor war Kritik an Lauinger – unter anderem vom ZPS – laut geworden. Auch in der Thüringer SPD-Fraktion wurden Stimmen laut, die eine Untersuchung durch den Justizminister als obersten Dienstherren forderten. Lauinger selbst hatte vergangene Woche erklärt, dass die Landesregierung Einzelfallweisungen an die Staatsanwaltschaft grundsätzlich eine Absage erteilt habe und dabei auf die Unabhängigkeit der Justiz verwiesen.

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Höcke sprach von Mahnmal als „Denkmal der Schande“

Generalstaatsanwalt Andreas Becker und Oberstaatsanwalt Steffen Flieger betonten, die nun getroffene Entscheidung sei auch „aus Fürsorgeaspekten“ erfolgt. Die justizpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Astrid Rothe-Beinlich, begrüßte das Ende der Ermittlungen gegen das ZPS.

Man sei auch froh, dass der Staatsanwalt mit anderen Aufgaben betraut werde, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Für uns bleibt es zudem dabei: Kunst ist und bleibt frei.“ Grundsätzlich stünden ihre Fraktion und ihre Partei zur Unabhängigkeit der Justiz.

Mit der Aktion „Holocaust-Mahnmal besucht Höcke“ protestierte die Gruppe nach eigenen Angaben gegen eine Rede Höckes vom Januar 2017 in Dresden. Darin hatte er mit Bezug auf das Berliner Holocaust-Mahnmal von einem „Denkmal der Schande“ gesprochen. Zudem forderte der frühere Geschichtslehrer eine 180-Grad-Wende in der deutschen Erinnerungskultur. (mbr/dpa/epd)