Berlin. Auch 2021 gilt: Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland reist, muss in Quarantäne oder sich testen lassen – außer in NRW.

  • Wer derzeit in ein Corona-Risikogebiet reist, muss anschließend mit einer Quarantäne rechnen
  • Das gilt auch für Reisende, die aus einem Risikogebiet im europäischen Ausland zurück nach Deutschland kommen
  • Neben der Quarantänepflicht gibt es für bestimmte Einreisen nun auch eine Testpflicht
  • Wir erklären, was Reiserückkehrer jetzt beachten müssen

Über ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie in Europa scheint sich die Geschichte zu wiederholen: Mittlerweile hat fast jedes europäische Land mit einer dritten Infektionswelle zu kämpfen. Die meisten Staaten bleiben daher laut dem Robert Koch-Institut Risikogebiete. Seit dem 8. November müssen Reisende, die aus einem solchen Gebiet zurück nach Deutschland kommen, in eine zehntägige Quarantäne. Seit Ende März gibt es auch Testpflichten bei der Einreise aus bestimmten Gebieten und Flugreisende.

Um eine Ausbreitung der neuen Corona-Mutationen zu verhindern, gilt seit Dezember 2020 zudem ein generelles Beförderungsverbot für Reisende aus den sogenannten Virusvarianten-Gebieten verhängt. Ausnahmen gibt es für Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland – allerdings mit strengen Auflagen.

Alle Fragen zur Quarantäne- und geplanten Testpflicht beantwortet der Überblick.

Für wen gilt die Quarantänepflicht?

Die Pflicht zur Quarantäne gilt für Personen, die sich in den zehn Tagen vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Land oder einer solchen Region aufgehalten hat.

Bereits vor der Einreise muss eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden. Auf der Webseite www.einreiseanmeldung.de müssen die Reiserückkehrer Informationen zu ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage angeben.

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Wie lange muss man sich in Isolation begeben?

Seit November 2020 ist festgelegt, dass sich Ein- bzw. Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne begeben müssen.

Muss man sich schon vor der Einreise testen lassen?

Nur Reiserückkehrer aus Regionen mit besonders hohen Fallzahlen (Hochinzidenzgebiete) oder Regionen, in denen sich bestimmte Virusmutationen verbreitet haben (Virusvarianten-Gebiete) müssen sich schon vor der Abreise testen lassen.

Für die Einreise müssen sie ein negatives Testergebnis vorlegen können, beispielsweise bei der Fluggesellschaft. Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.

Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Reiserückkehrer aber generell bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind.

Kann man die Quarantäne mit einem negativen Coronatest umgehen?

Jeder Einreisende aus ausländischen Risikogebieten muss sich zunächst in Quarantäne begeben. Wer die Selbstisolation vorzeitig beenden möchte, kann das frühestens am fünften Tag nach der Einreise durch einen Coronavirus-Test. Wenn das Ergebnis negativ ist, endet die Pflicht zur Quarantäne.

Nordrhein-Westfalen ist derzeit das einzige Bundesland, in dem Reiserückkehrer aus Risikogebieten nicht in Quarantäne müssen, wenn sie 48 Stunden vor oder innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Einreise frei getestet werden. Ausgenommen sind Rückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten.

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    Übrigens: Fallen trotz eines negativen Ergebnisses innerhalb von zehn Tagen Symptome einer Covid-19-Erkrankung auf, müssen Betroffene einen weiteren Test machen.

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    Muss das Gesundheitsamt informiert werden?

    Ja, Einreisende aus ausländischen Risikogebieten müssen das örtliche Gesundheitsamt informieren. Die Behörden müssen auch über die Testergebnisse in Kenntnis gesetzt werden.

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    Gilt die neue Quarantänepflicht auch für innerdeutsche Risikogebiete?

    Nein, die Quarantänepflicht gilt nur für Risikogebiete im Ausland.

    Gilt die Regelung zur neuen Quarantänepflicht bundesweit?

    Grundsätzlich gelten die Vorgaben des Bundes in allen Ländern. Die Bundesländer können ihre eigenen Quarantäne-Verordnungen aber anpassen. So muss man sich nach Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet in Nordrhein-Westfalen beispielsweise sogar für 14 Tage absondern.

    Gibt es Ausnahmefälle, die Reisende von der Quarantänepflicht befreien?

    Ja, die Musterverordnung sieht auch Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht vor. Wer sich lediglich auf einer Transitreise durch das Risikogebiet befindet, muss nicht in Quarantäne. Auch für Reisen in Nachbarländer von weniger als 24 Stunden Dauer oder für Besuche aus familiären Gründen von bis zu 72 Stunden gelten Ausnahmen.

    Berufs- und Studienpendler sowie für Beschäftigte im Waren- und Personenverkehr, für Beschäftigte im Gesundheitswesen und für „hochrangige Repräsentanten staatlicher Organe“ sind ebenfalls von der Quarantänepflicht entbunden – in diesen Fällen ist aber jeweils das Vorliegen eines Schutz- und Hygienekonzepts erforderlich.

    Auch bei der Testpflicht gibt es Ausnahmeregelungen in den einzelnen Bundesländern: So nimmt NRW Grenzpendler, Grenzgänger und einige andere Personengruppen aus Nachbarstaaten von der Verpflichtung aus, auch dann, wenn sie aus Hochinzidenzgebieten einreisen.

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    (bml/raer/heg/dpa/afp)