Berlin. Die Grundrente soll Geringverdienern in Deutschland eine bessere Rente bescheren. Doch der Plan geht nur teilweise auf. Wer profitiert?

  • Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist von der Grundrente überzeugt – sie soll die Rente von Millionen Menschen in Deutschland aufbessern
  • Aber viele Geringverdiener sind unzufrieden: Weil bestimmte Pflegejahre nicht in die Berechnung der Rente einfließen, erleben Sie eine böse Überraschung, wenn sie ihren Rentenbescheid bekommen
  • Wir erklären, warum das Problem für Ärger bei einigen Rentnern sorgt

Maria H. glaubte lange, es gehe auch um sie. Die 79-jährige Rentnerin aus Hannover war davon überzeugt, dass sie Anspruch haben werde auf die neue Grundrente. Am 2. Juni verabschiedete der Bundestag die viel diskutierte Zuzahlung auf kleine Renten, „1,3 Millionen Menschen werden von ihr profitieren“, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) damals im Bundestag.

Beschlossen wurde, dass ab kommendem Jahr ein Aufschlag auf geringe Altersbezüge ausbezahlt wird. Wer in einem Beruf mit geringem Verdienst gearbeitet hat und mindestens 33 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rente vorweisen kann, erhält die Zulage. Lesen Sie hier: So bekommen Sie gratis 1200 Euro mehr – im Monat.

Grundrente – nicht alle Geringverdiener profitieren

Heil betonte in seiner Rede im Parlament, „zu 70 Prozent und mehr“ komme die neue Grundrente Frauen zugute. „Es geht um den Wert der Arbeit, um die Anerkennung und den Respekt für tägliche Leistung“. Und es gehe auch um den Platz „in der sozialen Mitte unserer Gesellschaft. Auf den haben alle Menschen Anspruch in diesem Land, die hart arbeiten, die Kinder erziehen, die Angehörige pflegen“.

Maria H. ging fest davon aus, dass sie alle diese Kriterien erfüllt:

  • Sie hatte als Einzelhandelskauffrau gearbeitet und jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
  • Nach der Geburt ihres Kindes ging sie in Teilzeit, zahlte weiterhin Beiträge.
  • Ende der 80er Jahre dann stieg sie wegen ihrer kranken Mutter vorübergehend aus dem Beruf aus.

„Es geht um den Wert der Arbeit, um die Anerkennung und den Respekt für tägliche Leistung“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am 2. Juli im Bundestag. Auf der Tagesordnung stand die Verabschiedung der Grundrente.
„Es geht um den Wert der Arbeit, um die Anerkennung und den Respekt für tägliche Leistung“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am 2. Juli im Bundestag. Auf der Tagesordnung stand die Verabschiedung der Grundrente. © dpa | Kay Nietfeld

Maria H. pflegte ihre Mutter bis zum Tod

„Als es meiner Mutter schlechter ging, hatte ich gar keine andere Wahl, als zuhause zu bleiben und mich um sie zu kümmern“, erzählt Maria H. Sie pflegte die Mutter für etwa ein Jahr, bis zum Tod. Diese Zeit wird der 79-Jährigen jetzt bei der Beantragung der Grundrente zum Verhängnis. Und das, obwohl Pflegezeiten doch berücksichtigt werden. Wie kann das sein?

Hintergrund: Grundrente beschlossen: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Der Punkt ist, dass bei der Berechnung der Grundrente nicht sämtliche Jahre zählen, in denen Berufstätige ausgesetzt haben, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Das geht aus einer schriftlichen Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Häusliche Pflege vor Januar 1992 wird nicht anerkannt

In der Antwort heißt es, „häusliche Pflegetätigkeiten vor dem 1. Januar 1992“ würden „in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anerkannt. Diese Pflegezeiten sind daher auch keine Grundrentenzeiten“ und seien auch „nicht erfasst“.

Laut Ministerium hängt dies mit der Pflegeversicherung zusammen, die erst zum 1. Januar 1995 eingeführt wurde.

  • Erst von da an wurden Pflegezeiten offiziell registriert.
  • Für die Jahre direkt davor gab es zumindest die Möglichkeit, so genannte Berücksichtigungszeiten zu beantragen. Auch sie fließen bei der Berechnung der Grundrente mit ein.
  • Allerdings galt diese Sonderregelung nur für Pflegetätigkeit zwischen 1. Januar 1992 und 31. März 1995.

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    Eine Sonderregelung gilt nur für die Jahre 1992 bis 1995

    Maria H. musste sich aber bereits lange davor um ihre kranke Mutter kümmern. Diese Jahre verfallen jetzt bei der Berechnung der Grundrente. Maria H. geht damit leer aus, und das, obwohl ihr nur sechs Monate fehlen, um auf die erforderlichen 33 Versicherungsjahre zu kommen.

    „Ich wusste, dass ich nicht genügend Beitragsjahre habe, aber es hieß ja immer, dass Kindererziehung und Pflege von Angehörigen berücksichtigt werden. Darum bin ich eigentlich fest davon ausgegangen, dass ich die Grundrente bekomme“, sagt die 79-Jährige. Lesen Sie auch: Rentner ärgern sich über Steuern: Zahlen sie bald weniger?

    Maria H.s Rente von 453,40 Euro wird nicht aufgebessert

    Als sie im Juli bei der Rentenversicherung angerufen habe, sei genau diese Antwort gekommen, nämlich, dass ihre die Pflegezeit nicht angerechnet werden könne, weil es in den 80ern noch keine Pflegeversicherung gab. „Ich bin ziemlich enttäuscht“, sagt Maria H. Sie hatte sehr auf eine Aufbesserung ihrer monatlich 453,40 Euro Rente gehofft.

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    „Es geht im Kern um Leistungsgerechtigkeit. Und es ist auch eine Frage des Anstands“, sagte Heil im Juni im Bundestag. FDP-Fraktionsvize Christian Dürr hält das Gegenteil für zutreffend. „Es ist schlicht unanständig, wie Union und SPD mit den Sorgen und Hoffnungen der älteren Menschen in diesem Land Politik machen“, sagt er mit Blick auf den Fall von Maria H. „Die große Koalition hat bei der Grundrente getrickst.“ Lesen Sie auch: Corona-Krise: Hat die Rezession Auswirkungen auf die Renten?

    FDP: SPD-Grundrente bekämpft Altersarmut nicht

    Dürr findet, die SPD-Grundrente „war von Anfang an der völlig falsche Weg, um Altersarmut zu bekämpfen“. Die FDP habe sich deshalb schon früh für eine Basisrente eingesetzt. Sie orientiere sich nicht an den Beitragsjahren, sondern erreiche durch eine Bedürftigkeitsprüfung die Menschen, „die wirklich darauf angewiesen sind“.

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    Fest steht in jedem Fall: Maria H. wäre so jemand.