Berlin . Auch Witwen und Witwer profitieren von der Erhöhung der Rente. Wir erklären, was Sie bei der Hinterbliebenenrente beachten sollten.

Zum 1. Juli 2022 wurden die Renten zum Teil deutlich erhöht. Witwen und Witwer gingen dabei nicht leer aus. Das Rentenplus steht ihnen zu. Der Kreis der Betroffenen ist groß: Etwa 5,3 Millionen Menschen profitieren davon.

Stirbt ein Ehe- oder Lebenspartner, hat der Verbliebene Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Die Hinterbliebenenrente, wie sie korrekt heißt, soll Betroffene finanziell auffangen, gerade wenn der Verstorbene mehr verdient hat. Einige Voraussetzungen müssen indes erfüllt sein:

  • Die Ehe- oder Lebenspartnerschaft muss mindestens ein Jahr bestanden haben.
  • Die oder der Hinterbliebene ist keine neue Partnerschaft eingegangen.
  • Der verstorbene Partner muss eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Generell hängt die Höhe von den Ansprüchen des Verstorbenen ab. In den ersten drei Monaten wird sie ungekürzt weitergezahlt. Danach wird das weitere Einkommen angerechnet. Auch Hinterbliebenerenten steigen im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent.

Wichtig: die Freibeträge. Im Juli stiegen sie im Osten von 883,61 auf 937,73 Euro und im Westen von 902,62 auf 950,93 Euro. Maßgeblich ist der Wohnsitz. Nettoeinkommen, das die Freibeträge übersteigt, wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenerente angerechnet.

Witwenrente: Doppelrentner mit Abzügen

Nutznießer sind häufig Menschen, die selbst bereits im Ruhestand sind und Altersente beziehen. Sie werden im Ergebnis Doppelrentner.

Der Ausgangspunkt für eine Berechnung ist ein fiktives "Nettoeinkommen". Um das zu ermitteln, zieht man pauschal 14 Prozent für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge ab. Liegt der Beginn der anzurechnenden Rente vor 2011, werden nur 13 Prozent abgezogen.

Nehmen wir als Beispiel eine Altersrente in den alten Ländern von 2.000 Euro im Monat. 14 Prozent machen 280 Euro aus. Bleiben 1720 Euro als fiktive Nettorente.

Der Freibetrag von 950,93 Euro wird um 769,07 Euro überschritten. Diese 769,07 Euro sind das grundsätzlich zu berücksichtigende Einkommen. Davon werden 40 Prozent angerechnet, in diesem Fall macht das 307,62 Euro.

Bei einem Anspruch auf eine Hinterbliebenerente von beispielsweise 1000 Euro würde diese um 307,62 im Monat gekürzt. Von der Hinterbliebenenrente blieben 692,38 Euro.

Ähnlich verfährt man bei Erwerbstätigen mit Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Bei ihnen werden vom Bruttoeinkommen allerdings nicht 14, sondern pauschal 40 Prozent abgezogen, um das Nettoeinkommen zu ermitteln.

Witwenrente: Die Altersgrenze wird angehoben

Grundsätzlich unterscheidet die Rentenversicherung zwischen kleiner und großer Witwenrente. Die kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre alt, nicht erwerbsgemindert sind und kein Kind erziehen. Die Bezugsdauer der kleinen Witwenrente ist auf 24 Monate begrenzt. Das Prinzip ist, dass Hinterbliebene danach selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen sollten.

Wer älter als 47 Jahre ist, soll die große Witwenrente bekommen; ebenso wer erwerbsgemindert ist oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erzieht, das jünger als 18 Jahre alt ist. Sie beträgt prinzipiell 55 Prozent der Rente, die ein Ehe- oder Lebenspartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Die so genannte Rente mit 67 wirkt sich auch auf die Hinterbliebenenrente aus. Bei einem Todesfall im Jahr 2012 bekam die oder der Hinterbliebene die Rente mit 45 Jahren und einem Monat. Danach wurde die Altersgrenze schrittweise jedes Jahr um einen Monat angehoben. 2022 liegt sie bei 45 Jahren und elf Monaten, 2023 dementsprechend bei 46 Jahren. Beginnend ab 2024 wird sie jedes Jahr sogar um zwei Monate angehoben, bis 2029 schlussendlich die angepeilte Altersgrenze von 47 Jahren erreicht wird.

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