Berlin. Schwerer Schlag gegen die kriminelle Rockerszene: Am frühen Morgen hat Innenminister Horst Seehofer (CSU) die „Bandidos“ verboten.

  • Die Rockergruppe "Bandidos" wurde an diesem Montag endgültig verboten
  • Eigentlich gibt es den Verein auch schon nicht mehr, allerdings war dessen Auflösung nur eine Finte
  • Horst Seehofer war zum Handeln gezwungen - jetzt griff er durch

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am frühen Morgen die Rockergruppe „Bandidos MC Federation West Central“ verboten. Den Verein dürfte es eigentlich ohnehin nicht mehr geben. Offiziell hatte er sich aufgelöst.

In Wahrheit bestand er aber fort, wie eine Razzia am 1. Juli zeigte. Damals hatten 1.800 Polizisten 104 Wohnungen und Vereinsräume durchsucht und Waffen, Munition und Bargeld sichergestellt. Danach war es absehbar, dass ein förmliches Vereinsverbot folgen würde. Seehofer suchte nur gerichtsfestes Beweismaterial für den finalen Schlag. Elf Tage später ist es an diesem Montag so weit.

Das Vermögen der Gruppe und ihrer Teilorganisationen wird nach Angaben des Ministeriums nun beschlagnahmt und eingezogen. Ihre Kennzeichen dürfen weder verbreitet noch verwendet werden. Vor allem ist es den „Bandidos“ untersagt, Ersatzorganisationen zu bilden oder fortzuführen.

Bandidos: Motorradfahren – und Organisierte Kriminalität

Gegründet wurde die Gruppe im März 1966 im texanischen Houston. Bis zum ersten deutschen Ableger vergingen 33 Jahre. Offizieller Zweck des Vereins ist die Förderung des Motorradfahrens und das Veranstalten von Events wie dem alljährlichen „National Run“.

Tatsächlich, so die Ansicht des Innenministeriums, strebt die Gruppe aber einen territorialen und finanziellen Machtzuwachs in der Rockerszene an – und setzt entsprechende Ansprüche regelmäßig „auch mit Gewalt“ durch. Mit Mord, mit gefährlicher Körperverletzung und mit Verstößen gegen das Waffengesetz.

Zu den „polizeilich relevanten Rockergruppierungen“ zählen laut Lagebild des Bundeskriminalamts (BKA) neben den „Bandidos“ der legendäre Hells Angels Motorcycle Club (HAMC) – Vorreiter und Vorbild für alle folgenden Vereine – Outlaws MC (OMC) und das Gremium MC (GMC).

Rockergruppierungen seien in bestimmten legalen Geschäftsbereichen wie dem Sicherheitsgewerbe, im Rotlichtbereich und mit Tattooshops aktiv. Zugleich hätten sie Bezüge zur organisierten Kriminalität.

Gewalt in Rockergruppen: Aufnäher zum Dank für Straftaten

Die Strukturen der Clubs sind nahezu identisch, sie bestehen aus strengen Hierarchien und Regeln. Straftaten würden laut Innenministerium nicht nur geduldet, „sondern auch gefördert und belohnt“. Das zeigt sich an den verschiedenen Aufnähern („Patches“) , die der BMC an Mitglieder verlieh, die Straftaten verübten.

Am Anfang der Hierarchie steht der Ortsverein. Vorsorglich listet Seehofer sie für BMC in seiner Verbotsverfügung auf, so etwa „Bochum Centro“, „Castrop-Rauxel Miners City“, „Cologne“, „Dinslaken Riverside“, „Dortmund Iron City“, „Dortmund Metropol“, „Duisburg Sin City“, „Duisburg North“, „Essen Ruhr City Gang“, „Essen North“, „Essen East“, „Hamm Rail City“, „Ibbenbüren Coal City“, „Issum Westside Crew Hangaround“, „Kamen Black City“. An den Ortsnamen erkennt man den regionalen Schwerpunkt: Nordrhein-Westfalen.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte verfügt, das „BMC Hagen“ zu verbieten – was die Rocker mit einer Nachfolgeorganisation unterlaufen hatten, dem „BMC Hohenlimburg/Witten“, gegen den die Landesregierung im Februar vorging. „Es gab Schießereien auf offener Straße“, rechtfertigte sich Reul.

Wer schnappt sich das Revier der „Bandidos“?

Vor dem Landgericht Hagen läuft seither ein Strafverfahren wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Führungsmitglieder des „BMC Federation West Central“. Nach dem Teilverbot löste sich der Gesamtverein damals nach Eigenangaben auf.

Zur Überprüfung folgte am 1. Juli in Hessen, NRW, Niedersachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz eine großangelegte Razzia. Dabei zeigte sich, dass der Club sich nur zum Schein aufgelöst hatte – eine Finte – und in Wahrheit fortbestand. Seehofer geriet unter Handlungsdruck.

Am Montagmorgen ist es daher nun so weit: Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers wird das Verbot veröffentlicht und den Funktionären des Vereins zugestellt. Ob das „Bandidos“-Revier dann unter den Rockergruppierungen neu aufgeteilt wird, bleibt abzuwarten.