Berlin. Der Bundestag stimmt über ein neues Adoptionsgesetz ab. Doch für lesbische Paare könnte das mehr Hürden und Diskriminierung bedeuten.

Bei heterosexuellen Paaren ist automatisch der Mann Vater, der sich dazu bereit erklärt. Ein formaler Akt: eine Unterschrift – fertig. Ob er der biologische Vater ist, ist dabei unwichtig. Bei lesbischen Paaren ist das anders. Die Partnerin der leiblichen Mutter muss sich einem Adoptionsverfahren stellen.

Das bedeutet, dass sie alles offenlegen muss: die finanziellen Verhältnisse, chronische Krankheiten, Vorstellungen über Erziehungsmethoden. Sie muss Besuche zu Hause vom Jugendamt überstehen. Lebt monatelang in der Unsicherheit, ob Amt und Gericht der Adoption zustimmen. Heterosexuelle Ehepaare müssen das selbst dann nicht, wenn der Vater nicht der biologische Erzeuger ist.

Zwei-Mütter-Familien sind so die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nachweisen müssen, dass sie als Eltern überhaupt geeignet sind. Dass das nicht fair ist, hat auch die Bundesregierung eingesehen.

Für lesbische Mütter könnte die Adoption nun noch schwieriger werden

Nachdem sie die „Ehe für alle“ eingeführt hatte, wollte sie sich auch an eine Reform des Abstammungsrechts wagen: mit einem neuen Gesetz dafür sorgen, dass eine Frau „Mit-Mutter“ werden kann – ohne das komplizierte Adoptionsverfahren. Im März 2019 war das. Seitdem ist nichts passiert. „Bislang gibt es laut Bundesjustizministerium weder einen Zeitplan für den seit März 2019 vorliegenden Gesetzesentwurf, noch hat sich die Ministerin zu diesem Thema jemals geäußert,“ sagt Markus Ulrich, Sprecher des Lesben- und Schwulenbundesverbands, unserer Redaktion.

Im Gegenteil: Für lesbische Mütter könnte die Stiefkindadoption nun noch schwieriger werden, durch verpflichtende Beratungsgespräche und längere Wartezeiten. Die schreibt das neue Adoptionshilfegesetz vor, das am Donnerstag vom Bundestag beschlossen wurde und zum 1. Juli in Kraft treten soll. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

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Das neue Gesetz soll regeln, dass unverheiratete Paare erstmals das gemeinsame Sorgerecht für Stiefkinder bekommen können. Bislang konnten unverheiratete Paare nicht gegenseitig die Kinder adoptieren. Wenn einer der Partner das Sorgerecht für ein Stiefkind wollte, musste der andere Partner dieses für sein leibliches Kind aufgeben. Doch gleichzeitig kommt mit dem Gesetz eine weitere Hürde bei Adoptionen hinzu: Die Paare müssen nun eine verpflichtende Beratung absolvieren.

Ulrich: „Die Große Koalition verschärft die Diskriminierung“

Unverheiratete Paare profitieren also von dem neuen Gesetz. Doch für verheiratete lesbische Paare wird die Situation schwieriger – sie sehen darin eher ein „Adoptions-Erschwerungs-Gesetz“. „Statt der versprochenen Verbesserung der rechtlichen Absicherung von Regenbogenfamilien durch die Reform des Abstammungsrechts verschärft die Große Koalition mit dem Adoptionshilfegesetz die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien“, erklärt Markus Ulrich.

Denn auch lesbische Paare müssen sich dann von den Behörden überprüfen lassen. Und das, obwohl das Kind, das sie zur Welt bringen, in der Ehe geboren wurde. Der Grund: Kinder, die innerhalb einer lesbischen Ehe geboren werden, werden rechtlich für eine der beiden Frauen wie Stiefkinder behandelt. Die Frau muss das Kind als Stiefkind adoptieren.

Deshalb hat der Lesben- und Schwulenverband eine Petition gestartet und am Muttertag 53.500 Unterschriften an die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht übergeben – mittlerweile haben rund 57.000 Menschen die Petition unterzeichnet. Sie fordern eine sofortige Reform des Abstammungsrechts: „So dass auch zwei Mütter mit der Geburt ihres Kindes gemeinsam in Geburtsurkunde stehen können und Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt rechtlich abgesichert sind“, erklärt Ulrich. „Dieses Anliegen muss endlich auf die Agenda der Bundesregierung.“

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