Berlin. Wegen der Neuberechnung der Grundsteuer müssen Immobilienbesitzer beim Finanzamt eine weitere Erklärung abgeben. Das muss man wissen.

Bald beginnt für Millionen Immobilieneigentümer die Frist für eine neue Mammutaufgabe: Auf Hausbesitzer kommt im Sommer wegen der neuen Grundsteuer-Berechnung eine Art zweite Steuererklärung zu. Sie müssen den Finanzämtern Daten wie Baujahre, Wohnflächen und Bodenrichtwerte melden.

Die Reform der Grundsteuer wurde bereits vor mehr als zwei Jahren beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hatte. Denn bisher berechnen die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten.

Grundsteuer-Reform bis 2025 – wegen Ungleichbehandlung

Die Einheitswerte seien jahrzehntelang nicht geändert worden, obwohl sich Immobilienwerte unterschiedlich entwickelt hätten, hieß es im Urteil. Folge sei eine Ungleichbehandlung, die mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz unvereinbar sei, so das oberste Gericht. In Berlin kommt noch eine teilungsbedingte Ungleichheit hinzu. Basis für die Grundsteuer im Ostteil sind Daten von 1935, im Westen von 1964.

Ab 2025 soll nun ein neuer Rechenweg gelten. Vorher müssen aber fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Die Steuerbehörden stehen vor einem ihrer größten Projekte in der Nachkriegsgeschichte.

Neue Einfamilienhäuser am Stadtrand von Hannover.
Neue Einfamilienhäuser am Stadtrand von Hannover. © dpa

Erklärung für Grundsteuer-Berechnung: Das müssen Hausbesitzer tun

Für Eigentümer von Grundstücken, aber auch von Eigentumswohnungen, besteht nun konkreter Handlungsbedarf: Die Finanzämter brauchen zwecks der Neuberechnung jetzt Angaben zum Grundstück und zum Gebäude, also Flurnummern, amtliche Flächen, Gemarkungsnummern – aber eben auch Wohnflächen und Bodenrichtwerte. Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden.

Einreichen kann man die Grundsteuer-Erklärung nach bisherigen Plänen nur zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober. Das soll meist – mit wenigen Ausnahmen – online über die Steuerplattform Elster möglich sein. Eine Fristverlängerung werde es kaum geben, mahnte Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer. Bei Verspätung warten Strafgelder.

Ist der Grundsteuerwert ermittelt, bekommen die Eigentümer einen ersten Bescheid, in den meisten Fällen bis Ende 2023. Dann folgen noch zwei weitere Schritte, ehe die Reform 2025 greift und die neue Höhe der Grundsteuer feststeht.

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Neuberechnung der Grundsteuer: Nicht alle Bundesländer nutzen dasselbe Verfahren

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie deckte vor der Corona-Krise etwa 15 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen, aus denen etwa Schwimmbäder oder Theater bezahlt werden. Gezahlt wird sie von jedem Grundstücks- und Immobilienbesitzer – ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung aber auf die Mieter umlegen. Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge.

Das neue Verfahren, das in elf Bundesländern umgesetzt wird, berücksichtigt nicht zuletzt den Wert von Immobilien, aber auch Alter oder Größe. Einige Länder wie Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen gehen andere Wege. Mancherorts wird die Reform zu einer höheren Grundsteuer führen, vor allem in Großstädten. Strukturschwache Regionen dürfen auf Erleichterungen hoffen. (fmg/dpa)

Dieser Artikel ist zuerst auf waz.de erschienen.