Gera. Einem 35-Jährigen werden Straftaten in einer Gemeinschaftsunterkunft vorgeworfen. Er bestreitet die Delikte.

• Am Landgericht Gera findet ein Prozess statt.
• Angeklagt ist ein Mann wegen Straftaten in einer Gemeinschaftsunterkunft in Schmölln.
• Die Beweisaufnahme gestaltet sich schwierig.

Im Prozess um eine versuchte schwere Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung in einer Gemeinschaftsunterkunft in Schmölln bestreitet der Angeklagte die Tatvorwürfe.

Der libysche Staatsangehörige lebte als Flüchtling in der Einrichtung. Laut Anklage soll er in der Nacht vom 27. zum 28. Juni 2022 seinen Nachbarn aufgefordert haben, sein Keyboard bei ihm zu belassen. Andernfalls werde er tätlich auf ihn einwirken. Während der Geschädigte nach dem Keyboard gegriffen habe, soll der Angeklagte mehrfach mit dem Messer auf ihn eingestochen haben. Das Opfer zog sich durch die Attacke Verletzungen unter anderem am Rücken und an der Wange zu. Anschließend habe der Flüchtling versucht, das Zimmer in Brand zu setzen, um die Spuren zu verwischen.

Das sagt der Angeklagte zu den Tatvorwürfen

Das bestreitet der Angeklagte. Im Gegenteil: Der Mitbewohner sei schwer alkoholisiert in seinen Raum gekommen und habe auf dem mitgebrachten Keyboard musiziert. „Davon habe ich Kopfschmerzen bekommen und ihn gebeten, in seinem Zimmer zu spielen“, sagt der Angeklagte, der selbst Marihuana konsumiert und drei Bier getrunken hatte. Daraufhin habe der Nachbar ihn zuerst ins Gesicht geschlagen. Bei der anschließenden Schlägerei sei ein Spiegel zerbrochen. Daran habe sich der Mitbewohner die Schnittverletzungen zugezogen.

Anschließend sei er selbst in die Küche gebracht worden und habe sich dort mit anderen Bewohnern aufgehalten, sagt der Angeklagte. Bei der Rückkehr in sein Zimmer habe er bemerkt, dass seine Matratze brenne und habe versucht, dies mit Handtuchschlägen zu löschen. Ein Securitymitarbeiter habe das Feuer schließlich mit einem Feuerlöscher bekämpft.

Widersprüche in der Aussage und nicht erschienene Zeugen

Die Vorsitzende Richterin Andrea Höfs identifizierte Widersprüche, weil der Mann bei vorherigen richterlichen Vernehmungen den Spiegel nie erwähnt hatte. Das habe er damals vergessen zu sagen, lautet die Antwort. Die Scherben will er beim Aufräumen entsorgt haben. Die Polizei hatte keine Splitter dokumentiert.

Der Sicherheitsmitarbeiter schließt nicht aus, dass ein Spiegel auf dem Tisch des Zimmers lag, hat aber keine Scherben gesehen. Er sagt, dass der Geschädigte oft betrunken sei und andere Menschen provoziere. Der Angeklagte habe sich vorher nicht auffällig verhalten. Der Securitymitarbeiter bestritt, das Feuer gelöscht zu haben.

Der Geschädigte kam trotz Ladung nicht zum Prozess und soll nun durch die Polizei gebracht werden. Ein anderer Zeuge ist wegen einer bevorstehenden Abschiebung untergetaucht und nicht auffindbar. Und auch ein dritter Zeuge kam seiner Ladung nicht nach.

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