Unstrut-Hainich-Kreis. Weil zwei Autos zu nah aneinander vorbeifuhren, verletzte sich außerdem ein Fahrer – Das sind die Polizeimeldungen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis

Maschine aus Garage in Weberstedt geklaut

Unbekannte haben eine selbstfahrende Arbeitsmaschine des Herstellers Honda aus einer Garage am Weiher Tor in Weberstedt gestohlen. Nach Angaben der Polizei drangen die Langfinger zwischen Montag, 17 Uhr, und Dienstag widerrechtlich in die Garage ein, um das Gerät in die Hände zu bekommen. Zeugen, die Hinweise zur Tat geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei in Mühlhausen unter der Telefonnummer: 03601/4510 zu melden.

Fahrer aufgrund von zerschlagener Seitenscheibe verletzt

Weil zwei Autofahrer zu nah aneinander vorbeifuhren, ging die Seitenscheibe bei einem BMW kaputt. Der 23-jährige Fahrer wurde von den Scherben leicht verletzt. Die beiden Fahrzeugführer waren laut Polizei am Dienstag gegen 18.45 auf der Bundesstraße 84 zwischen Allmenhausen und Kirchheilingen in entgegengesetzte Richtungen unterwegs, als der Abstand zwischen dem BMW und einem Opel zu gering wurde. Die linken Außenspiegel berührten sich. Beim BMW durchschlug der Spiegel dann die Seitenscheibe. Der Verletzte wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Glasscheibe in Geschäft in Mühlhausen eingeschlagen

Eine Glasscheibe ging an einem Geschäft in der Jüdenstraße in Mühlhausen zu Bruch. Die Polizei wurde am Mittwoch gegen 4.30 Uhr über die Tat informiert. Die Beamten vermuten, dass Unbekannte die Scheibe mutwillig beschädigt haben. Der Sachschaden beträgt mehrere hundert Euro. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Überraschend zusätzliches Rind in der Herde

Ein Landwirt in Ballhausen staunte nicht schlecht, als er beim Durchzählen seiner Rinder plötzlich mehr Tiere vor sich hatte, als es eigentlich hätten sein sollen. Laut Polizei konnte das hinzugekommene Tier ausfindig gemacht werden, nachdem der Mann die Herde Im Waidmühlenfeld genau inspizierte. Durch die Recherche der Beamten und des zuständigen Veterinäramtes wurde der Besitzer ermittelt, zu dem das auf Wanderschaft gegangene Tier zurückgebracht wurde.