Frankfurt. Der Deutsche Fußball-Bund verurteilt den Drittligisten erneut zu einer hohen Geldstrafe wegen Fehlverhalten seiner Anhänger.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena zu einer Strafzahlung von 12.450 Euro verurteilt. Der Verband ahndet damit den Einsatz von Pyrotechnik und eines Laserpointers beim Heimspiel gegen den Halleschen FC am 22. November 2019. Zudem kletterten fünf Anhänger nach Spielschluss über den Zaun.

Blinker, Bengalo und Laserpointer eingesetzt

Vom Einlaufen der Mannschaften bis zur 4. Spielminute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 22. November 2019 wurden im Jenaer Zuschauerbereich mindestens 25 Blinker und zwei Bengalische Fackeln abgebrannt, wovon eine dieser Fackeln auf die Laufbahn geworfen wurde, stellte das Sportgericht fest. Darüber hinaus wurde im Jenaer Zuschauerbereich ein Laserpointer eingesetzt und in der 67. Minute ein weiterer Blinker gezündet, so der Verband, dessen Beobachter auch Würfe von Bechern in den Innenraum registriert hat.

Für den Verein habe sich ausgezahlt, dass er in einem Fall den Täter ermittelte. Dadurch werde die Teilstrafe von 1000 Euro für diesen Fall um 75 Prozent reduziert, teilte der DFB am Dienstag mit.

Club will Rechtsmittel einlegen: Keine Strafe ohne Schuld

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der FC Carl Zeiss Jena plant Rechtsmittel einzulegen, wie Geschäftsführer Chris Förster unserer Zeitung sagte. Der Club klagt wegen vergleichbarer Delikte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen den DFB, weil er den Rechtsgrundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“ verletzt sieht. Der Fußballclub habe alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen und könne trotzdem die Pyroaktionen der Anhänger nicht verhindern.

FCC verklagt DFB vor unabhängigem Gericht

„Dem DFB gelingt das selbst bei seinem Pokalendspiel nicht und kann es deshalb auch nicht von den Vereinen verlangen“, hatte Geschäftsführer Chris Förster diesen Schritt begründet. Inzwischen geht es für den FC Carl Zeiss Jena um eine Summe von 100.000 Euro. Ein Teil des Geldes hatte der Verband bereits bei der Auszahlung des Fernsehgeldes einbehalten. Die Jenaer hatten durch alle Instanzen der DFB-Gerichte geklagt und hoffen nun auf einen juristischen Erfolg vor einem ordentlichen Gericht.