Wer heute in Deutschland arbeitet, kann sich selbst nach jahrzehntelanger Vollzeitbeschäftigung nicht sicher sein, im Alter finanziell abgesichert zu sein. Das legen neue Zahlen der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag nahe, die dieser Redaktion vorliegen.
Darin hat das Bundesarbeitsministerium durchgerechnet, wie viel ein Arbeitnehmer verdienen müsste, um im Alter bestimmte Renten zu bekommen – unter der Annahme, dass diese Person 45 Jahre lang Vollzeit arbeitet und der Stundenlohn konstant bleibt. Um im Alter auf 1381 Euro zu kommen, also jenen Betrag, der derzeit als Armutsrisikoschwelle für Alleinlebende gilt, wären demnach 19,99 Euro brutto pro Stunde erforderlich. Für eine Rente von 1200 Euro wären fast 16 Euro pro Stunde nötig. Wer im Alter 1500 Euro erhalten will, müsste über Jahrzehnte hinweg mehr als 21 Euro pro Stunde verdienen.
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Vor diesem Hintergrund zeigt ein Blick auf die aktuelle Lohnstruktur, wie viele Beschäftigte diese Schwellen überhaupt erreichen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes verdienten im April 2025 rund 18,9 Millionen abhängig Beschäftigte weniger als 20 Euro brutto pro Stunde. Für sie wäre eine Rente oberhalb der Armutsrisikoschwelle unter den zugrunde gelegten Annahmen kaum erreichbar. 11,4 Millionen Menschen liegen sogar unterhalb von 16 Euro pro Stunde – also in einem Lohnbereich, der rechnerisch nur für Renten um die 1200 Euro reicht. Mehr als 22 Millionen Beschäftigte bleiben unter 22 Euro brutto pro Stunde und damit unter dem Niveau, das für eine Rente von etwa 1500 Euro nötig wäre.
Linke: „Systemversagen“, wenn Arbeit nicht für Rente reicht
Jedoch warnt das Ministerium davor, aus diesen Zahlen direkte Rückschlüsse auf Altersarmut zu ziehen. Der Einwand: Die Armutsrisikoschwelle sei kein fixer Wert, sondern ein statistisches Konstrukt. Sie basiert auf dem sogenannten Nettoäquivalenzeinkommen, das alle Einkommen eines Haushalts einbezieht und die Vorteile gemeinsamen Wirtschaftens berücksichtigt. Eine einzelne gesetzliche Rente lasse sich damit nicht sinnvoll vergleichen, argumentiert das Ministerium.
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Viele Rentnerinnen und Rentner verfügten über zusätzliches Einkommen – etwa aus Betriebsrenten, privater Vorsorge, Vermögen oder dem Einkommen eines Partners. Zudem sage der Vergleich mit der Armutsrisikoschwelle nichts über tatsächliche Bedürftigkeit aus, da diese auch vom Kontext des Haushalts, also etwa von Mieten und Lebenshaltungskosten, abhänge.
Für die Linke ändern diese Einwände nichts am grundsätzlichen Befund. „Wenn jede zweite gesetzliche Rente in Richtung Armutsrisiko rutscht, ist das kein Ausrutscher, sondern Systemversagen“, sagte Dietmar Bartsch dieser Redaktion. Dass rund die Hälfte der Beschäftigten den für ein armutsfestes Alter nötigen Stundenlohn von 20 Euro nicht erreicht, verdeutliche, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt.

„Eine gesetzliche Rente, bei der der Mindestlohn auch nach Erhöhungen fast zwangsläufig in Altersarmut führt, hat ein massives Legitimationsproblem“, so Bartsch. Deswegen sei die von Union und SPD beschlossene Erhöhung des Mindestlohns auf 14,90 Euro ab 2027 „sozialpolitisch fahrlässig“. „Wenn Leistung zählen soll, darf ein Erwerbsleben in Vollzeit niemals in Altersarmut enden.“




