In der Koalition zeichnet sich der nächste Konflikt ab – diesmal geht es um die Erbschaftsteuer. Die SPD will vor allem Steuerschlupflöcher beim Vererben großer Unternehmenswerte schließen, die Union warnt vor Risiken für den Mittelstand. Gleichzeitig prüfen die Richter am Bundesverfassungsgericht, ob die Begünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen mit der Verfassung vereinbar sind. Ein Urteil aus Karlsruhe könnte den Bund zu einer Neuregelung zwingen. Aber wie viel wird in Deutschland überhaupt vererbt? Ein Überblick.

Wie viel Geld wird in Deutschland vererbt?

Belastbare Zahlen darüber, wie viel Vermögen jedes Jahr insgesamt vererbt oder verschenkt wird, gibt es nicht. Laut Erbschaftsteuerstatistik wurden  in Deutschland 2024 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen mit einem Gesamtwert von rund 113 Milliarden Euro steuerlich erfasst. Insgesamt setzten die Finanzämter 13,3 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer fest, 12 Prozent mehr als im Vorjahr. 9,5 Milliarden Euro kamen aus der Erbschaft und weitere 4,8 Milliarden Euro aus der Schenkungsteuer.

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Von der gesamten Summe entfielen rund 21,5 Milliarden Euro auf Betriebsvermögen, fast 28 Prozent weniger als im Vorjahr. Besonders bei großen Betrieben mit einem Wert von mehr als 26 Millionen Euro sank das übertragene Betriebsvermögen um fast die Hälfte auf 8,6 Milliarden Euro.

Doch diese Zahlen zeigen nur einen Teil der Realität. Denn die Erbschaftsteuerstatistik erfasst nur steuerpflichtige Vermögensübertragungen oberhalb der Freibeträge. Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) dürften die jährlichen Vermögensübertragungen in Deutschland insgesamt grob 400 Milliarden Euro betragen.

Wer erbt in Deutschland?

Laut einer repräsentativen Befragung der Deutschen Bank, vom Institut für Demoskopie Allensbach 2024 durchgeführt, haben 32 Prozent der Deutschen bereits geerbt, weitere 23 Prozent rechnen in den kommenden Jahrzehnten mit einem Erbe. Umgekehrt heißt das aber auch: Fast die Hälfte der Bevölkerung erwartet kein Erbe.

Auffällig sind dabei die regionalen Unterschiede. In Westdeutschland rechnet etwa jeder Vierte mit einem Erbe, in Ostdeutschland dagegen nur jeder Sechste (16 Prozent). Zudem sind die erwarteten Erbsummen im Osten niedriger: Nur 41 Prozent der ostdeutschen Erblasser gehen davon aus, ein Vermögen von mindestens 250.000 Euro zu hinterlassen – im Westen sind es 55 Prozent.

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Was wird vererbt?

Der Studie der Deutschen Bank zufolge erhielten die meisten bisherigen Erben vor allem Geld: Rund drei Viertel berichten, dass ein Geldbetrag Teil ihres Erbes war. Auch persönliche Gegenstände wie Bücher, Geschirr oder Erinnerungsstücke ohne großen materiellen Wert spielen eine Rolle – etwa die Hälfte der Erben bekam solche Dinge. Zusätzlich haben 54 Prozent der bisherigen Erben laut Befragung ein Grundstück oder Wohneigentum übernommen. Vor allem selbst genutzter Wohnraum gewinnt dabei an Bedeutung: 44 Prozent der bisherigen Erben haben ein entsprechendes Objekt erhalten, von den künftigen Erben erwarten 57 Prozent eine selbstgenutzte Immobilie.

Unternehmen spielen bei Erbschaften bisher nur eine kleine Rolle. Lediglich 4 Prozent der bisherigen Erben haben laut Studie ein Unternehmen geerbt. Auch für die Zukunft rechnen nur wenige Erben oder Erblasser damit, dass ein Betrieb einmal weitergegeben wird.

Welche Regeln gelten bisher bei der Vererbung von Privatvermögen?

Bei privaten Erbschaften entscheidet bislang vorwiegend das Verwandtschaftsverhältnis, wie viel vom geerbten Vermögen steuerfrei bleibt. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Für entferntere Verwandte oder Nichtverwandte gelten deutlich niedrigere Freibeträge.

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Liegt das Erbe über den Freibeträgen, fällt Erbschaftsteuer ausschließlich auf den Betrag an, der diese Grenze überschreitet. Das Finanzamt teilt Erben dabei je nach Enge der Verwandtschaft eine von drei Steuerklassen zu, die den Steuersatz bestimmen. Die Erbschaftssteuer selbst ist progressiv gestaffelt: Enge Angehörige zahlen niedrigere Sätze, entfernte Verwandte oder Freunde höhere. In Einzelfällen, etwa ab einem Vermögen von 13 Millionen Euro ohne Verwandtschaft, können Steuern von bis zu 50 Prozent anfallen.

Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Bestimmte persönliche Gegenstände oder selbstgenutzter Wohnraum bleiben unter bestimmten Bedingungen steuerfrei, zum Beispiel, wenn der Erbe die Immobilie weiter bewohnt. Für Kinder und andere Angehörige können außerdem sogenannte Versorgungsfreibeträge die Steuerlast verkleinern.

Welche Regeln gelten bei der Vererbung von Betrieben?

Wenn ein Unternehmen vererbt wird, kann die Erbschaftsteuer schnell hohe Summen erreichen. Um zu verhindern, dass Betriebe allein wegen der Steuer verkauft oder zerschlagen werden müssen, gelten in Deutschland besondere Ausnahmen: Unter bestimmten Bedingungen kann ein großer Teil des Betriebsvermögens, teils sogar der gesamte Unternehmenswert, steuerfrei bleiben. Genau diese Verschonungsregeln sind der SPD ein Dorn im Auge.

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Voraussetzung ist in der Regel, dass der Betrieb über mehrere Jahre weitergeführt und die Löhne weitgehend stabil gehalten werden. Übersteigt der Wert des Unternehmens 26 Millionen Euro, kommt zusätzlich die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung ins Spiel: Weist der Erbe nach, dass er die fällige Steuer nicht aus eigenen Mitteln zahlen kann, kann er eine Steuervergünstigung erhalten.