Ferienwohnung statt Hotel: Online-Plattformen wie Airbnb, Booking oder Expedia haben den Tourismus rund um den Globus revolutioniert. Wer heute auf Reisen geht, kann mit wenigen Klicks im Internet eine Unterkunft buchen, die mehr Flexibilität verspricht als ein Hotelzimmer, näher am echten Leben ist und überdies oft auch noch preiswerter.

Die Kehrseite der Entwicklung ist, dass vielerorts die Vermietung von Ferienwohnungen überhandgenommen hat. In europäischen Metropolen wie Berlin, Paris, Barcelona oder Amsterdam verändern ganze Quartiere ihren Charakter. Wohnraum ist dort ohnehin knapp und teuer, Mieten und Kaufpreise sind in den vergangenen Jahren explodiert. Für Vermieter ist es häufig attraktiver, eine Immobilie wechselnden Feriengästen zu überlassen als Leuten, die auf Dauer eine Wohnung suchen.

Kommissions-Vize Séjourné: „Europa entscheidet nicht anstelle der Bürgermeister“

Jetzt will sich die Europäische Union des Themas annehmen: An diesem Mittwoch brachte die Brüsseler EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag auf den Weg, der es den zuständigen Behörden erleichtern soll, rechtssicher die Vermietung von Ferienunterkünften zu beschränken.

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„Unser Ziel ist weder, Kurzzeitvermietungen zu untersagen, noch einen Deutschen oder Franzosen daran zu hindern, sein Haus ein paar Wochen im Jahr zu vermieten“, sagte Kommissions-Vize Stéphane Séjourné im Gespräch mit dieser Redaktion und der französischen Partnerzeitung „Ouest-France“. Vielmehr sollten Kommunen oder Regionen mit Wohnraum-Mangel in die Lage versetzt werden, regulierend gegen Auswüchse des Marktes vorzugehen – sofern sie das wollen. „Europa entscheidet nicht anstelle der Bürgermeister“, betonte Séjourné. In Deutschland sind die Länder und Gemeinden zuständig.

Konkret ist Folgendes geplant: Europaweit soll einheitlich festgelegt werden, wann überhaupt davon ausgegangen werden kann, dass ein lokaler Wohnungsmarkt unter Stress steht. Das wird in den 27 Mitgliedstaaten bisher sehr unterschiedlich gehandhabt. Lässt sich klar zeigen, dass es einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum gibt, können die Behörden gegensteuern – etwa, indem sie die Aktivitäten der Ferienwohnungsvermieter einschränken oder nur noch Bauprojekte genehmigen, die der Schaffung von regulärem Wohnraum dienen.

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So etwas geschieht bereits im großen Stil: In Deutschland etwa versucht die Mehrheit der Bundesländer, die Zweckentfremdung von Wohnraum per Gesetz einzudämmen. Die konkrete Umsetzung liegt dann bei den Städten und Gemeinden. In der katalanischen Metropole Barcelona wiederum will die Stadtverwaltung ab 2029 die Vermietung von Ferien-Appartements in regulären Wohngebäuden komplett stoppen.  

Die EU-Kommission schlägt jetzt als europaweite Definition für angespannte Wohnungsmärkte vor, dass der Kaufpreis einer durchschnittlichen Wohnung mindestens achtmal so hoch sein muss wie das durchschnittlich verfügbare Einkommen (Median) in dieser Gegend. Dieses Verhältnis von Preis zu Einkommen muss in den vergangenen zehn Jahren zudem größer geworden sein.

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In etlichen Orten Europas gibt es einen eklatanten Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Gleichzeitig boomt das Geschäft mit Ferienwohnungen. © picture alliance/dpa | Kira Hofmann

Die Behörden sollen auch darlegen, dass Kurzzeitvermietungen in den vergangenen drei Jahren zur Verknappung von bezahlbarem Wohnraum beigetragen haben. Außerdem gilt es zu untersuchen, ob in den kommenden drei Jahren eine Entspannung in dem betreffenden Gebiet zu erwarten ist – etwa aufgrund einer verstärkten Bautätigkeit oder Veränderungen bei der Nachfrage nach Wohnraum.

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Damit will die EU-Kommission erreichen, dass die staatlichen Stellen rechtssicher in den Markt von Kurzzeitvermietungen eingreifen können, ohne regelmäßig Gefahr zu laufen, später von Gerichten ausgebremst zu werden – zum Beispiel wegen des Verstoßes gegen die Regeln des europäischen Binnenmarkts. Außerdem sollen für Anbieter und Nutzer von Ferienwohnungen europaweit vergleichbare Regeln geschaffen werden.

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„Uns haben Gebietskörperschaften gebeten, einen robusteren Rechtsrahmen für die Regulierung von Kurzzeitvermietungen zu schaffen“, sagte Kommissions-Vize Séjourné. „Es gibt in den Kommunen Volksvertreter, die zögern, Entscheidungen zu treffen, und Jahre vor Gerichten verbringen.“ Sämtliche Maßnahmen, die die Behörden anordnen, müssten angemessen sein, betonte der Franzose. Den Anbietern von Ferienwohnungen stehe weiterhin der Klageweg vor den nationalen Gerichten offen.

Mit den Vorschlägen wagt sich die Brüsseler Behörde auf ein heikles Terrain vor, denn für Wohnungspolitik ist die Europäische Union eigentlich nicht zuständig. Die Kommission argumentiert aber, dass es um das Funktionieren des Binnenmarkts gehe.

In Europa machen vor allem die Sozialdemokraten Druck, gemeinsame Antworten auf die grassierende Wohnungskrise zu finden. Jetzt ist der europäische Gesetzgeber am Zug, also das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten. Die deutsche Europa-Abgeordnete Gabriele Bischoff (SPD) sagte dieser Redaktion, die Vorschläge der Kommission gingen in die richtige Richtung. Man werde sie sich gleichwohl ganz genau anschauen. Die Regeln sollten am Ende „nicht zu kompliziert sein“.

EU-Industriekommissar bei Thyssenkrupp Steel
Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission und EU-Kommissar für Wohlstand und Industriestrategie© FUNKE Foto Services | Stefan Arend / FUNKE Foto Service

Von der Vermittlungsplattform Airbnb hieß es, man teile das Ziel, Wohnen in Europa bezahlbarer zu machen. „Doch in seiner derzeitigen Fassung wird das Gesetz keine einzige zusätzliche Wohnung für den langfristigen Mietmarkt schaffen. Stattdessen wird es lediglich für mehr Unsicherheit bei Gastgebern in europäischen Städten sorgen“, sagte eine Sprecherin. Sie forderte, die Vermieter mithilfe des Gesetzes zugleich vor „willkürlichen lokalen Maßnahmen“ zu schützen.

Der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Florian Becker, sagte dieser Redaktion: „Der undurchsichtige Markt der Kurzzeitvermietung, der eng mit der Vermietung möblierten Wohnraums verbunden ist, braucht dringend eine stärkere Regulierung. Ob mit den neuen EU-Vorschlägen zur Beschränkung von Airbnb und Co. hier schnelle Abhilfe zu erwarten ist, bleibt auch aufgrund erheblicher Nachweispflichten offen.“

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, sagte, für angemessene Eingriffe vor Ort brauche es keine neuen europäischen Vorgaben. „Entscheidend ist, dass Europa jetzt endlich die strukturellen Ursachen des Wohnungsmangels angeht und mehr Wohnungsbau ermöglicht.“