Berlin. Anbieter von Riester-Verträgen haben jahrelang doppelte Kosten erhoben, wenn Sparer ihre Beiträge anpassten. Das können Betroffene tun.

Wer sich für eine Rentenversicherung mit Riester-Förderung entscheidet, zahlt oft schon beim Abschluss Tausend Euro und mehr – die Vermittlungsprovision. Wer dann während der Sparphase seine Beiträge erhöht, muss in der Regel eine weitere Provision zahlen. Als wäre das nicht genug, stellt sich nun heraus, dass viele Versicherer sogar Provisionen berechnet haben, wenn Kunden zum Beispiel ihre Beiträge gesenkt haben, weil die Zulagen stiegen.

Dass dieses Vorgehen nicht in Ordnung ist, hat offensichtlich auch das Finanzministerium festgestellt. Schon im Frühjahr erklärte es die doppelten Gebühren für unwirksam. Doch von sich aus zahlen die Versicherer nichts zurück, denn rechtlich sind Sie dazu nicht verpflichtet.

Der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bafin) haben die Versicherer nur bestätigt, Beschwerden „im Sinne der Verbraucher zu behandeln“. Das heißt: Betroffene müssen die zu viel gezahlte Provision selbst einfordern. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt dafür auf ihrer Website einen Musterbrief zur Verfügung.

Verbraucherzentrale Hamburg schätzt, dass Zehntausende Riester-Sparer betroffen sind