Berlin. Reicht das Geld nicht für den Heimplatz, müssen die Kinder einspringen. Seit Januar gelten neue Regeln. Lesen Sie hier, was nun gilt.

  • Wenn Eltern im Alter krank werden, kann das Kinder vor enorme Herausforderungen stellen
  • Dabei geht es nicht nur um die Pflege – sondern vor allem um die Finanzierung
  • Nun entlastet ein neues Gesetzt viele erwachsene Kinder, denn es geht beim „Elternunterhalt“ um das Einkommen der Kinder

Ein neues Gesetz entlastet viele erwachsene Kinder von Eltern, die ihre Pflege im Alter nicht selbst finanzieren können. Nur wer mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient, wird weiter zum sogenannten Elternunterhalt herangezogen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Elternunterhalt: Worum geht es bei den Änderungen ?

Werden Eltern pflegebedürftig, ohne die Kosten im Heim alleine stemmen zu können, springt zunächst das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ oder anderen Sozialleistungen ein – um sich das Geld bei den unterhaltspflichtigen Kindern dann gegebenenfalls zurückzuholen. Neu ist, dass ein Rückgriff auf die Kinder nur noch selten erfolgt. Dies regelt das Anfang Januar in Kraft getretene Angehörigen-Entlastungsgesetz.