Noch schnell aktiv werden: Am 31. Januar endet die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung.
Noch schnell aktiv werden: Am 31. Januar endet die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung. © Christin Klose/dpa-tmn
Haben Sie Ihre Grundstückswerte schon ans zuständige Finanzamt übermittelt? Falls nicht, bleibt noch bis 31. Januar Zeit.
Haben Sie Ihre Grundstückswerte schon ans zuständige Finanzamt übermittelt? Falls nicht, bleibt noch bis 31. Januar Zeit. © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa-tmn