Jena. Im Tierripper-Prozess gibt es weiterhin Überraschungen. Was die Exfrau des Angeklagten nun bei der Polizei abgab und warum es nicht früher gefunden wurde.
Auch am 14. Verhandlungstag im Prozess gegen Christian J. blieb eine weitere Überraschung nicht aus. J. muss sich am Amtsgericht Jena wegen Tierquälerei sowie -tötung in sieben Fällen, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Zwischen Juli 2019 und September 2020 soll er Pferde und Rinder mit Jagdspeeren attackiert und mit einem Luftgewehr auf Ziegen und Schafe geschossen haben.
Die einzige belastende Zeugin ist seine Exfrau Anne W.* Sie verfügt zum Teil über detailliertes Täterwissen, was ihre Glaubwürdigkeit stützt. Im Verlauf des Prozesses kamen aber auch immer wieder Widersprüche auf. Weitere Zeugen bestätigten, dass W. nicht mit der Trennung zurechtkam.
Mittlerweile ist sie mit Peter M.* – dem besten Freund von J. – liiert. M. hat nachweislich Jagdspeere bestellt, die zu den Taten passen könnten. Zudem wurden bei einer Durchsuchung seiner Wohnung mehrere Luftgewehre gefunden. Ein Gutachten sollte nun Aufschluss darüber geben, ob die im Oktober 2019 in Cospeda gefundenen Projektile zu seinen Waffen passen. M. wurde zur erneuten Aussage vorgeladen.
Kellerfund nach monatelanger Verhandlung
Nur wenige Tage vor der Verhandlung am Freitag wandte sich Anne W. plötzlich wieder an die Polizei. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen in den Wohnungen von Christian J. und seiner Exfrau wurden im vergangenen Jahr keine Waffen gefunden.
Nun – rund fünf Monate nach Prozessbeginn – will W. plötzlich eine Hülle eines Jagdspeeres im Keller gefunden haben und übergab diese der Polizei. Das Problem daran: Im Zuge der Durchsuchung der Wohnung von W. wurde der Keller nicht überprüft.
Ballistisches Gutachten kann einen Täter ausschließen
Ein Kriminaltechniker der Landeskriminalpolizei glich nun die Waffen von Peter M. mit den Tatgeschossen aus Cospeda ab. Er kam zu dem Schluss, dass die Projektile zwar aus ein und der selben Waffe verschossen worden seien, aber eindeutig nicht mit den Waffen von M.
Die Verteidigung merkte zum Schluss an, dass die Läufe austauschbar sind. Außerdem kaufte M. nachweislich ein weiteres Gewehr, welches aber nicht auffindbar ist und als Tatwaffe in Frage kommt. Nachdem M. am Freitag krankheitsbedingt nicht aussagen konnte, sollen er sowie Anne W. für den 15. Juni erneut vorgeladen werden. Das Urteil soll dann schließlich am 22. Juni fallen – sofern es keine weiteren Überraschungen gibt.
*Namen von der Redaktion geändert
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