Bremen (dpa/tmn). Haben Sie Ihrem Schatz eine schöne Überraschung zum Valentinstag bestellt? Ist die Lieferung nicht zufriedenstellend, können Sie das Geld zurückverlangen - zumindest in einigen Fällen.

Zum Valentinstag machen viele Verliebte ihrem Partner oder ihrer Partnerin gerne eine Freude. Aber was, wenn beim Onlineshopping etwas schiefgeht?

Dann gelten grundsätzlich dieselben Rechte wie bei allen anderen Onlinekäufen auch, so Nicole Bahn von der Verbraucherzentrale Bremen. „Die Verträge können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen werden.“

Bei personalisierten oder individuell hergestellten Geschenken gilt das nicht ohne Weiteres. Denn hierfür gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Gleiches gilt bei schnell verderblichen Produkten wie Schnittblumen.

Aber: Verbraucherinnen und Verbraucher haben in jedem Fall das Recht auf Lieferung eines mangelfreien Produkts. Kommen also etwa die beworbenen „frischen“ Schnittblumen verwelkt an, können Betroffene ihr Geld zurückfordern. Versprechen Händler eine pünktliche Lieferung bis zum Valentinstag, das Produkt kommt aber verspätet, müsse das Geld ebenfalls erstattet werden, so Verbraucherschützerin Bahn.