Berlin.

Wer Minijobber beschäftigt, muss sich bei den Löhnen an den gesetzlichen Mindestlohn halten. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer aufmerksam. Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 9,50 Euro pro Stunde. Das heißt: Die Beschäftigung des Minijobbers darf die Gesamtstundenzahl von 47,37 nicht übersteigen.

Ab dem 1. Juli 2021 steigt der zu zahlende Mindestlohn auf 9,60 Euro pro Stunde, sodass sich dann eine Maximalstundenanzahl von 46,88 monatlich ergibt. Ab Januar 2022 sind es 9,82 Euro pro Stunde bei maximal 45,82 Stunden pro Monat und ab 1. Juli 2022 10,45 Euro Stundenlohn bei einer Maximalstundenzahl von 43,06 pro Monat. Somit ist eine kontinuierliche Entwicklung sichergestellt.

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