Karlsruhe/Erfurt. Ein vor dem Landgericht Erfurt verurteilter Mann, welcher sich an betäubten Frauen vergangen und das Geschehen gefilmt haben soll, kommt nun erneut vor Gericht.

Ein Mann, der sich an betäubten Frauen vergangen und das Geschehen gefilmt haben soll, kommt in Erfurt erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob seine Verurteilung zu neun Jahren Haft mit späterer Sicherungsverwahrung teilweise auf.

Grund dafür ist ein formaler Fehler des Vorsitzenden Richters am Erfurter Landgericht bei einer nicht öffentlichen Zeugenvernehmung, wie aus dem am Montag veröffentlichten Beschluss der obersten Strafrichter des BGH hervorgeht. (Az. 2 StR 188/20)

Der beim Urteil im Oktober 2019 57-jährige Mann hatte gestanden, zwei Ex-Partnerinnen und die jugendliche Freundin seines Sohnes im bewusstlosen Zustand missbraucht zu haben. Die ersten Taten ereigneten sich schon zwischen 2001 und 2004. Der vorbestrafte Mann war bei Ermittlungen zu einem alten Mordfall ins Visier geraten, bei einer Durchsuchung wurden dann die Videokassetten gefunden.

Der Vorsitzende hatte für die Vernehmung einer Zeugin per Anordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Korrekterweise hätte es dafür einen öffentlich verkündeten Gerichtsbeschluss gebraucht. Daher muss der Fall in Erfurt zum Teil neu verhandelt werden. In anderen Punkten hatte die Revision des Angeklagten keinen Erfolg. Der BGH weist das Landgericht aber darauf hin, dass bei der Bemessung der Einzelstrafen die Sicherungsverwahrung hätte berücksichtigt werden müssen.

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