Erfurt. Zwei Zeuginnen haben im Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs am Landgericht Erfurt ausgesagt. Einem 56-jährien Angeklagten wird vorgeworfen, fünf Mal Frauen betäubt, missbraucht und dabei gefilmt zu haben.

Der Mann war ins Visier der Ermittler der Soko „Altfälle“ in Jena geraten, als die Ermittler erneut versucht hatten, den 22 Jahre zurückliegenden Mord an Ramona K. aufzuklären.

Eine der beiden Zeuginnen, die vor 17 Jahren mit dem Angeklagten verheiratet war und etwa vier Wochen mit ihm zusammengelebt haben soll, gab ­am Mittwoch als Grund für die Trennung Fotos und ein Video an, die sie gefunden habe. Auf den Fotos soll eine Minderjährige nackt in der Wohnstube zu sehen gewesen sein. Auf dem mit „Dirty Dancing“ beschrifteten Video habe sich die Zeugin in einem hilflosen Zustand selber beim Missbrauch wiedererkannt. An den Dreh konnte sie sich schon damals nicht erinnern.

Was sie gefühlt habe, als sie das Video gefunden habe, will das Gericht wissen. Das Schlimme sei das Gefühl gewesen, „keine Kontrolle mehr zu haben“, erwidert die Zeugin. „Das geht gar nicht.“ Der Angeklagte soll ihr damals das Video wieder abgenommen haben. Wo es abgeblieben ist, konnte bisher nicht geklärt werden. Im Prozess liegt es nicht vor.

Die damals 19-Jährige räumt vor Gericht einen regelmäßigen Kokainkonsum ergänzt durch Ecstasy und Alkohol ein. Der Angeklagte soll Ecstasy nicht vertragen, die anderen Drogen aber auch genommen haben. Wie die Zeugin in den bewusstlosen Zustand im Video versetzt wurde, konnte sie nicht sagen.

Eine weitere Zeugin hatte am Mittwochvormittag für ihre Aussage den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Die Kammer folgte zum Schutz ihrer Persönlichkeit dem Ansinnen. Nach etwa 20 Minuten Befragung, rannte die Zeugin, die eine Betreuerin an ihrer Seite hatte, völlig aufgelöst aus dem Gerichtssaal. Erst nach einer längeren Pause ist es der Betreuerin offenbar gelungen, die Frau wieder zu beruhigen und zu stabilisieren, so dass sie weiter befragt werden konnte.

Der Angeklagte hat nach Angaben des Gerichts den sexuellen Missbrauch eingeräumt. Die Vorladungen an die Zeuginnen begründete der Vorsitzende Richter damit, dass noch offenen Fragen geklärt werden müssten, damit sich das Gericht ein Bild vom Geschehen machen könne.

Zugleich gab die Kammer vor der Mittagspause einen rechtlichen Hinweis, wonach es schwierig sei, das Betäuben der Missbrauchsopfer nachzuweisen. Daher könnte auch sexueller Missbrauch von „Widerstandsunfähigen“ als Straftatvorwurf in Frage kommen.