Bremen. Online-Bestellungen sind bequem. Doch manchmal dauert es, bis die Sachen ankommen. Wie lange muss ich warten? Sechs Wochen? Acht Wochen? Auch dann, wenn die Ware schon bezahlt ist?

Die Läden sind zu, wir kaufen trotzdem ein. Der Online-Handel erlebt während der Corona-Pandemie einen Höhenflug. Doch wenn alle im Internet einkaufen, wird manche Ware rar.

Nicht immer kann eine Bestellung sofort ausgeführt werden. Doch ewig warten muss ein Kunde nicht, erklärt Parsya Baschiri von der Verbraucherzentrale Bremen im Interview mit dem dpa-Themendienst.

Muss ich meine Bestellung bezahlen, bevor die Ware ankommt?

Parsya Baschiri: Generell muss man bestellte Waren erst bezahlen, wenn man sie bekommen hat. Oder wie es im Gesetz so schön heißt: Der Vertrag muss Zug um Zug erfüllt werden. Das heißt, dass beide Vertragspartner ihre Leistung gleichzeitig erbringen müssen. Kauf auf Vorkasse müssen Kunden also nicht akzeptieren. Wird das als einzige Zahlungsmethode angeboten, ist das oft ein Hinweis auf einen sogenannten Fakeshop.

Allerdings kann es auch passieren, dass bei bestimmten Zahlungsmethoden der Betrag automatisch, zum Beispiel nach einem gewissen Zeitraum eingezogen wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Kunden die Abwicklung über einen Zahlungsdienstleister wählen.

Wie lange muss ich auf eine Bestellung warten?

Baschiri: Es kommt darauf an, was beim Kauf vereinbart wurde. Hat der Händler ein konkretes Datum angegeben, muss er auch zu diesem Zeitpunkt liefern. Macht er das nicht, kann man ihm eine Nachfrist setzen, zum Beispiel von 14 Tagen. Wurde nur ein ungefährer Liefertermin genannt, kann man dem Händler ebenfalls eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen.

Was kann ich tun, wenn die Bestellung gar nicht ankommt?

Baschiri: Wenn der Händler die gesetzten Fristen verstreichen lässt, kann man vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall gilt: Wurde der Kaufpreis schon bezahlt, muss der Händler diesen zurückerstatten. Gebühren sind dafür nicht zulässig.

Ansprechpartner ist hier übrigens grundsätzlich der Händler. Das gilt auch, wenn die Zahlung über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte hier auch der Käuferschutz greifen. Daher unser Rat: Zahlungsdienstleister kontaktieren und erklären, aus welchem Grund Sie ihr Geld zurückfordern.

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