Berlin. Mehr Bafög im Studium, mehr Informationsrechte im Arbeitsleben: Zum 1. August 2022 treten einige neue Gesetze und Regelungen in Kraft.

Viele Studentinnen und Studenten, aber auch Schüler dürften den 1. August herbeisehnen. Denn es gibt mehr Geld. Genauer gesagt: Bafög. Im neuen Monat steigt der Förderungshöchstbetrag von 861 Euro auf 934 Euro.

Die Freibeträge vom Elterneinkommen werden ebenfalls erhöht – um 20,75 Prozent. Das müsste zur Folge haben, dass mehr junge Leute Anspruch auf Förderung haben werden.

Wenn sie ihr Studium beenden und einen Job annehmen, werden sie wohl besser denn je informiert werden. Denn zum 1. August werden die Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern die Bedingungen zum Arbeitsverhältnis mitzuteilen. Und zwar schriftlich. In Deutschland – nur in Deutschland – ausdrücklich nicht in elektronischer Form. Das gilt für alle Verträge, ob alt oder neu, befristet oder nicht. Für die Aushilfe gilt es ebenso wie für den langjährigen Mitarbeiter.

Neue Gesetze: Mehr Informationspflichten für Arbeitgeber

Die Bundesregierung setzt eine EU-Vorgabe um. Dass ein Mitarbeiter weiß, wie viel er verdient, wie groß seine Wochenarbeitszeit und seine Urlaubsansprüche sind oder auch wie seine Kündigungsfrist aussieht, das gilt ebenso als selbstverständlich wie Name und Anschrift, Arbeitsort, die Dauer einer Befristung oder die ihn betreffenden Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Indes geht die Informationspflicht nun weiter:

  • Vergütung von Überstunden, ferner Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen;
  • Ruhepausen- und Zeiten;
  • bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem- und Rhythmus;
  • etwaige Ansprüche auf Fortbildung;
  • bei Homeoffice auch die Wahl des Arbeitsortes;
  • falls vereinbart die Dauer einer Probezeit und die Details einer betrieblichen Altersversorgung.

Das ändert sich 2022 im Arbeitsvertrag

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    Auf die Personalabteilungen kommt eine Menge Arbeit zu, um die sich schlecht drücken können. Denn wer seiner Pflicht nicht nachkommt, begehrt eine Ordnungswidrigkeit. Bußgeld: bis zu 2000 Euro. Pro Arbeitnehmer, wohlgemerkt. Es werden wohl sämtliche Arbeitsverträge angepasst werden müssen, die den neuen Vorgaben nicht entsprechen.

    Zum 1. August ändern sich nicht viele Regelungen, anders als Juli, typisch zu Quartalsbeginn, als unter anderen die Rentenerhöhung in Kraft trat. Aber: Von den jetzigen Änderungen im Arbeitsrecht sind Millionen Arbeitnehmer betroffen.

    Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.