Berlin. Lohnausgleich bei Quarantäne fällt für Ungeimpfte weg, Tests werden kostenpflichtig und das E-Rezept kommt: Die Änderungen im Oktober.

  • Im Oktober gibt es einige Änderungen für Verbraucher
  • Unter anderem fallen die kostenlosen Corona-Tests weg
  • Das ist nicht die einzige Neuerung. Wir zeigen, was sich im Oktober alles ändert

Der Sommer ist nun endgültig vorbei - Zeit, die Regenjacken griffbereit zu haben. Und auch sonst ändert sich mit dem neuen Monat für Verbraucherinnen und Verbraucher eine ganze Menge. Was Sie über die Neuerungen im Oktober wissen müssen.

Kostenlose Corona-Schnelltests fallen weg

Die sogenannten Bürgertests waren bislang kostenlos. Jede Bürgerin und jeder Bürger konnte sich mindestens einmal pro Woche kostenlos testen lassen. Dies soll sich nun ändern:

Lohnfortzahlung im Quarantänefall entfällt für Ungeimpfte

Bislang galt die Lohnfortzahlung für Krankenversicherte im Fall einer angeordneten Quarantäne. Doch dies soll für Ungeimpfte nicht mehr greifen. Baden-Württemberg hat die Zahlungen bereits Mitte September eingestellt. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ziehen im Oktober nach. In Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es ähnliche Überlegungen.

Übrigens: Wer geimpft ist oder von Corona genesen, kann ebenfalls in Ausnahmefällen in Quarantäne geschickt werden - bekommt dann aber weiter sein Gehalt. Wer positiv auf Corona getestet wird, gilt juristisch als krank. Hier gilt die ganz normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Tankstellen sind zu Energiekostenvergleich verpflichtet

Die Spritpreise steigen, und manch einer fragt sich, wo man denn noch günstig tanken kann. Größere Tankstellen sind ab 1. Oktober verpflichtet, einen Kostenvergleich bereitzustellen, und zwar für

  • Benzin
  • Diesel
  • Erdgas
  • Wasserstoff
  • Strom.

Die Preise für die verschiedenen Energieträger müssen in Euro je 100 Kilometer an Zapfsäulen oder im Verkaufsraum ausgehängt werden. Die neuen Regeln sollen helfen, Verbraucherinnen und Verbraucher für alternative Antriebe zu sensibilisieren. Lesen Sie hier: Steigende Kosten: Warum Heizen jetzt so teuer wird

Mehr Leistungen bei gesetzlichen Krankenkassen

Diese Leistungen kommen ab Oktober bei den gesetzlichen Krankenkassen dazu:

  • Neugeborene: Ab 1. Oktober gibt es auf Wunsch neue Leistungen beim Neugeborenen-Screening - darunter eine Blutuntersuchung auf die Sichelzellkrankheit und die spinale Muskelatrophie. Damit werden im Rahmen des Screenings 16 statt bisher 14 angeborene Störungen abgedeckt. Für die Untersuchung werden dem Baby meist aus der Ferse einige Blut-Tropfen entnommen.
  • Gesundheits-Check-Up: Künftig können sich gesetzlich Versicherte beim Check-Up alle drei Jahre auch auch einmalig auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen lassen.
  • Psychotherapie: Kassenpatientinnen und Kassenpatienten können künftig Gruppentherapien in Anspruch nehmen und entscheiden, ob diese für sie infrage kommen. Therapeutinnen und Therapeuten informieren in mehreren Sitzungen über psychische Störungen und erläutern, wie eine Gruppentherapie abläuft und was sie bewirken kann. Ein Anzeige- oder Antragsverfahren bei der Krankenkasse ist nicht nötig.

Verschärftes Strafmaß bei Stalking

Wer einen anderen Menschen immer wieder belästigt oder bedrängt oder ihm nachstellt, macht sich strafbar. Ab Oktober gilt nun ein verschärftes Strafmaß für dieses Vergehen.

  • Bisher galt: Täterinnen und Tätern musste ein "beharrliches Nachstellungsverhalten" nachgewiesen werden.
  • Nun reicht es, jemanden "wiederholt zu belästigen" und somit das Leben des Opfer "nicht unerheblich zu beeinträchtigen".
  • Früher konnten maximal drei Jahre Haft verhängt werden.
  • Ab Oktober gilt: Es drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Auch "Cyber-Stalking", die Belästigung anderer in sozialen Netzwerken, steht nun ausdrücklich unter Strafe. Mehr zum Thema: Nacktfotos im Netz: "Rachepornos" werden immer häufiger - was Opfer tun können

E-Rezept kommt

Ab 1. Oktober ist das elektronische Arzneimittelrezept zugelassen. Arztpraxen können nun bundesweit freiwillig elektronische Rezepte für Patientinnen und Patienten ausstellen. Diese E-Rezepte lassen sich dann per Smartphone verwalten. Spätestens ab Januar 2022 ist das E-Rezept für alle verschreibungsfähigen Medikamente verpflichtend.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wer krank ist und nicht zur Arbeit kommen kann, braucht ihn: den sogenannten gelben Schein von Arzt oder Ärztin. Ab 1. Oktober soll er nun auch elektronisch an die Krankenkassen geschickt werden können. Ab Juli 2022 können die Krankenkassen die AU-Scheine ebenfalls elektronisch an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schicken. Das Versenden des Scheins in mehrfacher Ausführung fällt damit weg.

Entlastung für Schuldner

Inkassodienstleister müssen Betroffene schon beim ersten Kontakt in der Regel informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen bis 50 Euro sollen die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Wichtige Teile des Gesetzes treten am 1. Oktober in Kraft.

Geldscheine (Symbolfoto)
Geldscheine (Symbolfoto) © dpa | Monika Skolimowska

Doping

Im Anti-Doping-Gesetz tritt eine Kronzeugenregelung in Kraft. Sie ermöglicht eine Strafmilderung oder eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportlerinnen und -sportler, wenn sie den Ermittlern Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.

Expo 2020

Einen Blick in die Zukunft verspricht die Expo 2020, die am 1. Oktober mit einem Jahr Verspätung in Dubai startet. 191 Länder sind bei der ersten Weltausstellung im arabischsprachigen Raum mit eigenen Pavillons dabei. Highlights des Riesenevents in der Wüste: Besucher sollen auf dem Gelände mit mehr als 100 Robotern in Kontakt kommen können. Und im spanischen Pavillon soll ein Hyperloop-Fahrzeug vorgestellt werden, das einmal eine Geschwindigkeit von bis zu 1000 Kilometern pro Stunde erreichen soll.

Reisepass für Einreise nach Großbritannien nötig

Ab 1. Oktober ist die Einreise nach Großbritannien für EU-Bürgerinnen und -Bürger nur noch mit Reisepass möglich. Anders als zuvor reicht der Personalausweis dafür bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr aus, wie den offiziellen Einreiseregelungen entnommen werden kann.

Nach dem Brexit lief zunächst eine Übergangsphase, in der auch noch mit dem Personalausweis nach Großbritannien gereist werden durfen. Ab 1. Oktober dürfen dann nur noch EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich mit Perso einreisen. Komplikationen an der Grenze könnten aber auch sie haben: Der Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht - den sogenannten Settled oder Pre-Settled Status - lässt sich seit dem Brexit nämlich nur über ein digitales Portal des britischen Innenministeriums führen.

(fmg/mit dpa)